Die Diskussion um das neue Spitalverbundsgesetz in Appenzell Ausserrhoden ist in vollem Gange. Die EVP hat nun ihren Standpunkt klar gemacht und betrachtet die Vorlage vor allem als Finanzvorlage. Es wird deutlich, dass die Regierung das finanzielle Risiko für den Kanton reduzieren möchte, doch es bleiben zahlreiche Fragen offen. Eine Wertberichtigung des Dotationskapitals um 40 Millionen Franken steht im Raum, begleitet von einem Darlehen des Kantons in Höhe von 55 Millionen Franken. Trotz der vorgesehenen Investitionsbeiträge gibt es erhebliche Bedenken, ob ein Akutspital in der aktuellen Größe langfristig die nötigen Margen erwirtschaften kann.

Die EVP sieht jedoch auch Potenzial: Ein gut ausgebautes Ambulatorium mit ergänzenden Angeboten könnte hier eine Lösung sein. Kritisch wird die fehlende ganzheitliche Strategie für die zukünftige Gesundheitsversorgung in Appenzell Ausserrhoden betrachtet. Vor Entscheidungen über Verkäufe fordert die EVP eine breit abgestützte Planung, die alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen einbezieht. Fragen zu den zukünftigen Kompetenzen des Spitalverbunds und den Leistungen, die der Kanton ohne Eigentümerschaft einfordern kann, bleiben unbeantwortet. Insofern fordert die EVP AR Anpassungen des Spitalverbundsgesetzes und lehnt Verkäufe ohne eine umfassende Strategie zur Gesundheitsversorgung ab.

Neue Herausforderungen in der Krankenhausfinanzierung

Auf einem ganz anderen Blatt steht das Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 12. Dezember 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel ist klar: Verbesserung der Patientenversorgung, Qualitätssteigerung und eine ordentliche Entbürokratisierung. Ein spannendes Element ist die Einführung einer leistungsunabhängigen Vorhaltevergütung, die 60 % der Betriebskosten abdecken soll. Darüber hinaus werden Landesbehörden 65 Leistungsgruppen an Krankenhäuser zuteilen, und das Ganze basiert auf bundeseinheitlichen Qualitätskriterien.

Die verbleibenden 40 % der Finanzierung laufen über das fallabhängige DRG-System. Ein wichtiger Schritt, denn damit soll auch der Krankenhauszukunftsfonds, der mit 4,3 Milliarden Euro dotiert ist, sowie der Krankenhausstrukturfonds, der 12 Milliarden Euro umfasst, in einen Krankenhaustransformationsfonds mit satten 50 Milliarden Euro umgewandelt werden. Dieser Fonds zielt darauf ab, zentrale Herausforderungen im Gesundheitssystem anzugehen, unter anderem Umstrukturierungen und den Abbau von Doppelstrukturen.

Die ökonomischen Implikationen

Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen werden sich auch auf die Jahresabschlüsse auswirken. Ab dem 31. Dezember 2024 müssen diese Informationen im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Es könnte sogar zur Schließung von Betriebsteilen kommen, wenn keine Leistungsgruppen zugewiesen werden. Das bringt auch die Notwendigkeit mit sich, Restrukturierungsrückstellungen zu bilden, falls strukturelle Veränderungen anstehen. Eine Anpassung der Wirtschaftspläne und Planungsrechnungen ist also unumgänglich.

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Die Zuteilung oder Streichung von Leistungsgruppen wird entscheidend für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser sein. Ein Punkt, der nicht zu vernachlässigen ist: Die integrierte Planungsrechnung wird bei Zweifeln an der Unternehmensfortführung von großer Bedeutung sein. Die Änderungen im Lagebericht, vor allem im Chancen- und Risikobericht, könnten auch von der Zuteilung der Leistungsgruppen beeinflusst werden. Transparenz in den Prognosen ist dabei essenziell, um Widersprüche zwischen Planungsrechnung und Prognosebericht zu vermeiden.