In Herisau wird die Bushaltestelle beim Sportzentrum umgebaut und erhält eine behindertengerechte Gestaltung. Das ist eine hervorragende Nachricht für alle, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind. Die hohen Haltekanten, die im Rahmen dieses Projekts entstehen, ermöglichen einen autonomen Ein- und Ausstieg für alle Fahrgäste, und das ist besonders wichtig, denn aktuell fehlt es in beiden Fahrtrichtungen an einem niveaugleichen Einstieg gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat den Umbau genehmigt und die Freigabe zur Planauflage erteilt. Mit Gesamtkosten von 450.000 Franken, die sich Kanton und Gemeinde Herisau teilen, wird die Haltestelle nun auf eine Perronhöhe von 22 Zentimetern umgebaut. Damit wird nicht nur die Barrierefreiheit verbessert, sondern auch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Motorisierter Individualverkehr und Veloverkehr können sicher am haltenden Bus vorbeifahren.
Funktionale Anpassungen und Sicherheit
Die Haltebucht vor dem Sportzentrum bleibt bestehen, was die Funktionalität der Haltestelle weiter unterstützt. Zudem wird die Haltekante in Fahrtrichtung Heinrichsbad um rund 55 Meter in Richtung Winkeln verschoben, wobei sie als Fahrbahnhaltestelle erhalten bleibt. Dieser Umbau ist nicht nur ein Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch eine Gelegenheit, die Vorzone des Sportzentrums weiter anzupassen.
Besonders hervorzuheben sind die drei Fußgängerquerungen über die Kasernenstrasse, die alle mit markierten Fußgängerstreifen ausgestattet sind. Leider wird der westliche Fußgängerstreifen beim Sportzentrum mit der neuen Anordnung der Haltekanten aufgehoben, was eine Umstellung für die Fußgänger mit sich bringt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) fordert barrierefreien öffentlichen Verkehr für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Verantwortung zur Umsetzung liegt bei den Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern, während die Kantone und Gemeinden für die Bus-Haltestellen zuständig sind. Dies bedeutet, dass solche Umbauten nicht nur für Herisau wichtig sind, sondern auch für die gesamte Schweiz.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass rund 500 von 1800 Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen die gesetzliche Frist von Ende 2023 nicht eingehalten haben. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung des BehiG und fordert Termin- und Finanzierungspläne für verspätete Umbauprojekte. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr weiter voranzutreiben.
Der Umbau der Bushaltestelle in Herisau ist somit nicht nur ein lokales Projekt, sondern Teil einer größeren Bewegung hin zu einer inklusive Verkehrsinfrastruktur, die allen Menschen zugänglich ist. In diesem Sinne ist die Vorfreude auf die Fertigstellung des Projekts berechtigt – ein kleiner, aber bedeutender Schritt in die richtige Richtung!