Am Anfang September 2025 war Aarau der Schauplatz einer bewilligten Demonstration, die unter dem Namen „Pride Aarau“ bekannt wurde. Ein Ereignis, das viele Menschen zusammenbrachte, um für die Rechte der LGBTQ+-Gemeinschaft einzutreten. Doch wie das Leben so spielt, wurde diese friedliche Stimmung durch ein Vorfall getrübt: Ein Pro-Palästina-Block schloss sich dem Umzug an, und das wollte nicht so recht ins Bild passen. Mit Palästina-Flaggen und buntem Rauch zogen sie durch die Straßen, was für einige Teilnehmende sichtbar war. Es war eine bunte Mischung aus Politik und Aktivismus, die aber nicht ohne Konsequenzen blieb.
Im Trubel der Veranstaltung zündeten zwei junge Teilnehmende – eine 18-jährige Frau und ein 19-jähriger Mann aus dem Bezirk Baden – Rauchpetarden, die für gewerbliche Zwecke gedacht waren und bei Demonstrationen verboten sind. Na ja, das haben sie wohl nicht bedacht! Die beiden wurden daraufhin wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie das Vermummungsverbot bestraft. Die Staatsanwaltschaft ließ nicht mit sich reden und verurteilte die beiden zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken, was insgesamt 600 Franken ausmachte. Und weil das noch nicht genug war, kommt noch eine Busse von 300 Franken und Strafbefehlsgebühren von 800 Franken dazu. Am Ende blieben pro Person knapp 1100 Franken auf der Rechnung stehen. Das sind ganz schön hohe Kosten für einen Moment der Aufregung!
Die Herausforderungen des Demonstrierens
Doch der Vorfall in Aarau wirft auch größere Fragen auf. Amnesty International hat erst kürzlich einen Bericht veröffentlicht, der die Lage des Rechts auf Protest in vielen europäischen Ländern, einschließlich der Schweiz, beleuchtet. Die Ergebnisse sind nicht gerade ermutigend. Die Versammlungsfreiheit wird zunehmend eingeschränkt, und in der Schweiz gibt es unterschiedliche Regelungen in den Kantonen, die die Durchführung von Demonstrationen erschweren. Da fragt man sich wirklich, wie demokratisch das alles noch ist!
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Bewilligungspflicht für kleine Kundgebungen. Das kann leicht dazu führen, dass Menschen sich von der Teilnahme an Protesten abhalten lassen. Wer hat schon Lust, sich durch einen bürokratischen Dschungel zu kämpfen, nur um seine Meinung lautstark kundzutun? Und die Tendenz, die Kosten für Polizeieinsätze auf die Veranstalter abzuwälzen, macht die Sache nicht besser. Da wird es für viele Aktive schnell unübersichtlich und frustrierend.
Ein Blick in die Zukunft
Die Situation spitzt sich zu. In vielen Ländern werden friedliche Protestierende als „Terroristen“ oder „ausländische Agenten“ verunglimpft. In der Schweiz gibt es bereits rechtliche Auseinandersetzungen, etwa im Fall einer Amnesty-Mitarbeiterin, die ohne Genehmigung protestierte. Das Gericht in Bern wird darüber entscheiden müssen. Und während die Diskussionen weitergehen, bleibt die Frage: Wie stehen wir zu unserem Recht auf Protest? Amnesty plant, die repressiven Gesetze zu überarbeiten und auf die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen hinzuarbeiten.
Die Ereignisse in Aarau sind nur ein kleiner Teil eines größeren Puzzles, das die Gesellschaft zur Diskussion über die Freiheit des Protests anregen sollte. Wir müssen uns fragen, wie viel Raum wir für Meinungsäußerung und Aktivismus schaffen wollen – und wie wir damit umgehen, wenn es mal etwas lauter wird. Die Antwort darauf ist alles andere als einfach.