Heute ist der 28.06.2026 und wir blicken gespannt auf die kommenden Veränderungen im Steuersystem der Schweiz, die ab 2029 in Kraft treten. Ein Thema, das nicht nur die Hauseigentümer, sondern auch Mietende und die ganze Gesellschaft betrifft. Der Eigenmietwert – ein fiktives Einkommen für selbst bewohnte Liegenschaften – wird endlich abgeschafft. Ja, richtig gehört! Die Hauseigentümer müssen dann das bisherige fiktive Einkommen nicht mehr versteuern. Ein Grund zum Feiern, könnte man meinen!

Doch das bringt auch einige Herausforderungen mit sich. Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten werden nämlich nicht mehr von den Steuern abgezogen. Ein harter Brocken für viele, die auf diese Abzüge angewiesen sind. Die neuen Regeln stammen aus einem Steuergesetz, das der Bundesrat vorgelegt hat. Das klingt nach Bürokratie, ist aber wichtig, denn die Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen. Allerdings haben sie dabei einen gewissen Spielraum. Im Aargau hat der Regierungsrat bereits im April Vorschläge präsentiert, die nun in der Anhörung sind. Es bleibt also spannend, wie sich das Ganze entwickelt.

Die Meinungen gehen auseinander

Die Reaktionen auf die geplanten Änderungen sind so bunt wie die Aargauer Wiesen im Frühling. Während sich die SVP, FDP, Mitte, EDU, GLP und der Aargauische Gewerbeverband (AGV) für die Steuerabzüge bei Sanierungen stark machen, übt die SP Kritik. Sie befürchtet, dass der Systemwechsel die Schieflage zwischen Wohneigentümern und Mietenden weiter verschärfen wird. „Das kann so nicht weitergehen“, hört man sie sagen. Die SP fordert zusätzliche direkte Förderprogramme, die unabhängig vom Einkommen sind. Ein berechtigter Punkt, finden viele, die in der Mietwohnung leben und sich solche Veränderungen wünschen.

Die Grünen wiederum begrüßen die Abzüge. Aber – und hier kommt das „aber“ – sie fordern höhere Förderbeiträge für Eigentümer mit niedrigem Einkommen. Ein Punkt, der zeigt, wie wichtig es ist, die sozialen Unterschiede nicht noch weiter zu vertiefen. Hypothekarzinsen können von Ersterwerbern immerhin zehn Jahre lang abgezogen werden. Der Aargauer Regierungsrat schlägt nun vor, dass Zinsen beim Kauf einer neuen Immobilie weitere drei Jahre abgezogen werden dürfen. Das könnte einigen den Druck nehmen. Die Meinungen zur Dreijahresfrist sind allerdings gespalten: Während die Mitte, GLP und SP diese unterstützen, fordern FDP und EDU fünf Jahre. So viel Meinung muss erst mal verdaut werden!

Der Zeitplan und die nächsten Schritte

Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im vierten Quartal 2023 mit der Vorlage beschäftigen und die zweite Lesung ist für das zweite Quartal 2027 angesetzt. Die Aargauer Gesetzesänderungen sollen dann Anfang 2028 in Kraft treten. Ein bisschen Geduld ist also gefragt. Aber die Aufregung und die Diskussionen zeigen, wie wichtig dieses Thema für viele Menschen im Aargau und darüber hinaus ist. Die Abschaffung des Eigenmietwerts gilt schließlich schweizweit ab Anfang 2029 und wird mit Sicherheit viele Diskussionen anstoßen.

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Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in den einzelnen Kantonen aussehen wird. Die Herausforderungen sind groß, aber vielleicht bringt dieser Wandel auch die Chance auf ein gerechteres Steuersystem, das mehr Menschen gerecht wird. Und das ist schließlich etwas, worauf wir alle hoffen können.