Der Kanton Aargau hat heute, am 30. April 2026, ein bedeutendes Fischereiverbot in Kraft gesetzt: Ab sofort dürfen Äschen in allen Gewässern des Kantons nicht mehr gefangen werden. Dieses Verbot ist eine Reaktion auf den dramatischen Rückgang der Äschenpopulation in den letzten Jahren. Tatsächlich ist die Lage so ernst, dass in den letzten drei bis vier Jahren die Anzahl der Äschen massiv gesunken ist. Monitoring-Ergebnisse zeigen, dass bei der letzten Untersuchung im Frühling 2025 in über 60% der untersuchten Strecken keine Larven nachgewiesen werden konnten. Besonders alarmierend ist, dass in der Limmat keine Larven gefunden wurden und in der Reuss lediglich an einem Standort. Lediglich im Rhein, der Aare und in drei von vier Aare-Zuflüssen konnten Larven in mäßigen Dichten beobachtet werden.

Das Ziel des Verbots ist der Erhalt dieser stark gefährdeten Fischart in den Aargauer Gewässern. Um den Lebensraum der Äsche zu verbessern, plant der Regierungsrat Maßnahmen wie die Aufwertung von Laich- und Jungfischhabitaten sowie die Förderung der Beschattung von Gewässern durch Gehölze. Eine Überprüfung der Äschenbestände ist für 2030 angedacht, um den Erfolg dieser Maßnahmen zu bewerten. Es ist jedoch nicht nur der Aargau, der mit diesem Problem zu kämpfen hat. Auch im benachbarten Kanton Solothurn ist der Fang der Äsche seit dem 1. Januar ganzjährig untersagt. Im Kanton Zürich bestehen seit dem hitzegeplagten Sommer 2018 befristete Fangverbote, während im Kanton Bern die Äschenfischerei seit dem 1. Januar nur mit Sonderbewilligung und strengen Schonbestimmungen erlaubt ist.

Schutz der Laichgebiete

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Erhaltung der Äsche ist der Schutz ihrer Laichgebiete. Gemäß Art. 20 Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung (AFV) dürfen die Laichgebiete der Äsche und anderen Fischarten von Dezember bis April sowie der Nase von April bis Mai nicht betreten werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Arten und ihre Laichgebiete zu schützen. Das Inventar der Laichgebiete wurde bereits erfasst und dient Fischereiaufsehern und Behörden als Grundlage bei Bauprojekten. So kann der Schutz spezifischer Gebiete besser gewährleistet werden.

Die Kartierung umfasst mehrere Berichte über Laichgebiete von Äsche, Nase, Barbe und Forelle in großen und kleinen Fließgewässern des Kantons Aargau. Diese wertvollen Informationen werden durch den Einsatz von Fischern und Fischerinnen ermöglicht, die einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bestände leisten.

Ein globales Anliegen

Die Situation der Äsche ist nicht nur ein lokales Problem. Es fügt sich in einen größeren Kontext der globalen Fischereipolitik ein, die auch von der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) geprägt wird. Diese verfolgt das Ziel einer nachhaltigen und umweltverträglichen Bewirtschaftung der Fischbestände. Ein zentrales Prinzip der GFP ist die nachhaltige Bewirtschaftung, die strenge Vorgaben für den Wiederaufbau von Beständen in schlechtem Zustand festlegt. So waren im Jahr 2021 weltweit 62 % der wirtschaftlich genutzten Fischbestände nachhaltig bewirtschaftet, im Nordostatlantik sogar fast 80 %.

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Die GFP sieht zudem Maßnahmen vor, die über die Festlegung von Höchstfangmengen hinausgehen, wie technische Maßnahmen, Mindestgrößen und Schonzeiten. Damit wird sichergestellt, dass überfischte Bestände sich erholen können und die Fischereiwirtschaft zukunftsfähig bleibt.

Der Schritt des Aargauer Regierungsrats ist somit nicht nur ein lokaler Akt, sondern Teil eines größeren Engagements für den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz der Ökosysteme, die uns alle betreffen.