In Zürich scheinen die Wogen hochzugehen, wenn es um den Geruch von Hanf geht. Während einige Gäste entspannt auf den Terrassen der Bars sitzen und ihr Getränk genießen, wird der Duft von CBD-Joints für andere schnell zum Störfaktor. Das Grand Café Lochergut hat bereits reagiert und ein Schild aufgestellt, das die Gäste bittet, keine Joints – auch nicht die legalen mit weniger als 1 Prozent THC – am Tisch zu rauchen. Es ist schon interessant, wie sich das gesellschaftliche Klima rund um Cannabis entwickelt. Eine Besucherin, Milena Müller, kann das Verbot nicht nachvollziehen: „Warum darf ich keine Joints rauchen, während andere Zigaretten konsumieren?“ Die Geschäftsleitung bleibt zu diesem Thema still, betont aber, dass die Hausregeln für alle Gäste gelten.

Das ist nicht das einzige Lokal, das solche Schritte unternimmt. Auch in einem Restaurant in der Europaallee ist das Rauchen von CBD-Joints unerwünscht. Alexander Bücheli von der Bar & Club Kommission Zürich berichtet, dass solche Verbote in vielen Lokalen zu beobachten sind. Die Gastronomen haben schließlich das Recht, im Rahmen ihres Hausrechts zu entscheiden, ob CBD-Konsum erlaubt ist oder nicht. Das kantonale Gastgewerbegesetz verpflichtet die Wirte, für gute Sitten und Ordnung zu sorgen. Ein Pateninhaber macht sich strafbar, wenn er Drogenkonsum toleriert. Mit einer Nulltoleranzpolitik versuchen die Betreiber, die Situation zu vereinfachen – denn die Grenze zwischen illegalem Gras und legalem CBD ist oft schwer zu ziehen.

Gesundheit und Gesetzgebung

Urs Pfäffli, der Präsident von Gastro Zürich, bestätigt, dass es den Gastronomiebetreibern freisteht, Joints zu verbieten. Der Geruch von Hanf ist für viele Gäste unangenehm, was die Gastronomie dazu veranlasst, solche Verbote zu erlassen. Und während die Diskussionen über das Verbot von CBD-Joints in Zürich weitergehen, fordert Alexander Bücheli eine Legalisierung von Cannabis in der Schweiz, insbesondere für den Konsum. Ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung befindet sich derzeit in der Vernehmlassung und könnte möglicherweise die Wogen glätten.

In der Schweiz ist der Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken weiterhin verboten. Rund 220.000 Personen konsumieren regelmäßig Cannabis für Freizeitgebrauch – ein beachtlicher Anteil, der das Verbot zu einer gesellschaftlichen Realität macht. Der Schwarzmarkt ist eifrig am Werke und birgt Risiken für die Konsumierenden. Die SGK-N (Sozial- und Gesundheitspolitische Kommission) möchte die Cannabispolitik neu ausrichten. Ein Vorschlag für ein Cannabisproduktegesetz liegt auf dem Tisch, der einen regulierten Zugang für Erwachsene ermöglichen soll, ohne den Konsum zu fördern.

Die Zukunft des Cannabiskonsums

Gesundheitsvorsteher Andreas Hauri hat betont, dass über 10.000 Stadtzürcher regelmäßig Cannabis konsumieren. Dies ist ein klares Zeichen, dass die Gesellschaft sich verändern muss. Die neue Regelung wird darauf abzielen, einen risikoärmeren und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu fördern. Auch der Jugendschutz und die Prävention sollen gestärkt werden. Dabei bleibt Cannabis zwar ein Betäubungsmittel, jedoch sollen Erwachsene die Möglichkeit erhalten, Cannabis für den Eigengebrauch anzubauen und Produkte zu kaufen. Werbung und Abgabe an Minderjährige bleiben jedoch strikt verboten.

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Der gewerbliche Anbau und die Herstellung von Cannabisprodukten sollen nur mit einer Bundesbewilligung möglich sein. Die Produkte müssen strengen Qualitätsanforderungen genügen und neutral verpackt sein. Das Ganze wird durch eine Lenkungsabgabe begleitet, um den Konsum zu beschränken und die Menschen in eine gesündere Richtung zu lenken. Und ja, eine Nulltoleranz beim Cannabiskonsum im Straßenverkehr bleibt weiterhin bestehen. Es bleibt also spannend, wie sich die Situation in Zürich und der ganzen Schweiz entwickeln wird.