In einem außergewöhnlichen Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen der Verletzung der Gewissensfreiheit zweier veganer Brüder verurteilt. Diese beiden Männer, 35 und 38 Jahre alt, hatten ihre Forderungen nach einer veganen Ernährung während ihrer Haft- und Klinikaufenthalte nicht durchsetzen können. Sie sind überzeugte Anhänger des Antispeziesismus und haben von Anfang an auf eine rein pflanzliche Verpflegung bestanden. Doch die Realität sah anders aus. Im Gefängnis in Genf, wo der ältere Bruder von November 2018 bis etwa Oktober 2019 in Untersuchungshaft saß, und in der psychiatrischen Klinik, in die der jüngere Bruder 2021 für zwei Monate eingewiesen wurde, erhielten die beiden nicht immer die gewünschten veganen Menüs. Trotz mehrfacher Anfragen blieben sie oft auf vegetarische oder sogar tierische Mahlzeiten beschränkt.

Der EGMR stellte fest, dass die Schweizer Behörden den Brüdern die Möglichkeit genommen hatten, ihre Beschwerden über die unzureichende Verpflegung gerichtlich prüfen zu lassen. Dies sei nicht nur eine Verletzung ihrer Gewissensfreiheit, sondern auch des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Der Staat ist verpflichtet, bei inhaftierten oder psychiatrisch untergebrachten Personen positiv zu handeln. In den Augen des Gerichts war das Vorgehen der Schweizer Behörden übertrieben formalistisch und eine klare Missachtung der Anliegen der Beschwerdeführer. Trotz ihrer wiederholten Anfragen erhielten sie lediglich Schreiben ohne formelle Entscheidungen, was ihre rechtlichen Möglichkeiten massiv einschränkte.

Urteil und Konsequenzen

Das Urteil des EGMR hat gewichtige Konsequenzen. Die Schweiz muss dem inhaftierten Bruder eine Entschädigung von 12.000 Euro zahlen, während der Krankenhauspatient 4.000 Euro erhält. Zudem werden Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 26.000 Euro fällig. Komischerweise ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Schweizer Behörden hatten argumentiert, dass die Verpflegung der Männer angepasst wurde – der ältere Bruder bekam im Gefängnis vegetarische Mahlzeiten und zusätzliche vegane Optionen, während in der psychiatrischen Klinik spezielle vegane Gerichte zubereitet wurden. Dennoch blieben die Brüder bei ihren Beschwerdeeinreichungen nicht ohne tierische Zutaten. Das zeigt, wie weit die Realität von dem abweicht, was als „angepasst“ bezeichnet wird.

Das Kantonsgericht und das Bundesgericht erachteten die Schreiben der Behörden als nicht anfechtbar, was die Brüder in eine rechtliche Sackgasse führte. Der jüngere Bruder hatte sogar explizit eine anfechtbare Verfügung gefordert, diese aber nie erhalten. Das ist schon ziemlich frustrierend, oder? Wenn man sich für seine Überzeugungen einsetzt und dann einfach keine Rückendeckung bekommt. Der EGMR fand, dass die Schweizer Behörden nicht nur die Rechte der Brüder verletzten, sondern auch die Möglichkeit, ihre Anliegen gerichtlich überprüfen zu lassen, untergruben.

Ein Blick über die Grenzen

Interessanterweise ist dieser Fall nicht der einzige seiner Art. Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein veganes Leben, und die Frage nach der Verpflegung in Haftanstalten wird zunehmend relevant. Ein Beispiel aus Bayern zeigt, dass auch dort Anträge auf vegane Mahlzeiten in Gefängnissen abgelehnt werden können. Ein Häftling berief sich auf ethische Überlegungen und sah seine Grundrechte verletzt, erhielt aber nur vegetarisches und laktosefreies Essen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies seine Klage zurück und entschied, dass ein Anrecht auf vegane Kost nicht besteht.

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Die Justizvollzugsanstalt in Bayern erkannte zwar die moralisch-ethischen Überzeugungen des Häftlings an, stellte jedoch klar, dass keine Verpflichtung besteht, die Speisevorschriften aller Glaubensgemeinschaften umzusetzen. Es ist ein spannendes Thema, das viele Aspekte der Menschenrechte und der ethischen Überzeugungen berührt. Ob in der Schweiz oder in Deutschland, die Diskussion um vegane Ernährung im Strafvollzug wird sicherlich noch lange anhalten.