Die Natur kann manchmal ganz schön unberechenbar sein. Auf der Alp Vorder Bristen in der Gemeinde Silenen hat ein Wolf in den letzten Tagen gleich sechs Schafe gerissen. Das hat die kantonale Wildhut auf den Plan gerufen, die nun den Abschuss des betreffenden Wolfes bewilligt hat. Die Urner Sicherheitsdirektion hat dazu auch erklärt, dass die gesetzliche «Schadensschwelle» mit diesen sechs toten Schafen innerhalb von nur vier Monaten erreicht wurde. Das bedeutet: Es wurde Zeit, zu handeln.

Beachtlich ist, dass die Abschussbewilligung nur für einen einzelnen, nicht zum Rudel gehörenden Wolf gilt und auf 60 Tage befristet ist. Der Abschussperimeter umfasst das Gebiet rund um die Risse. Die Behörden haben die Alp im Maderanertal als «nicht zumutbar schützbare Alp» eingestuft, was bedeutet, dass trotz aller Notfallmaßnahmen, wie dem Aufstellen eines Elektrozauns, mit weiteren Angriffen gerechnet wird. In der Tat, erst vor etwas mehr als einer Woche wurde im Meiental ein männlicher Wolf erlegt, der ebenfalls für den Verlust von sechs Schafen verantwortlich war, und zwar auf der Alp Heimkuhweide Fürlaui in der Gemeinde Wassen.

Wolfsproblematik in der Schweiz

Der Wolf hat in der Schweiz in den letzten Jahren eine Rückkehr gefeiert, die viele landwirtschaftliche Betriebe vor Herausforderungen stellt. Die Zunahme der Wolfspopulation führt zu immer mehr Konflikten mit der Landwirtschaft. Die Stiftung Kora hat ermittelt, dass gegenwärtig 43 Wolfsrudel in der Schweiz leben, und die Tendenz ist steigend. Die Hauptbeutetiere des Wolfs sind Rothirsch, Gemse und Reh, aber die Angriffe auf Nutztiere, insbesondere Schafe und Ziegen, sind nicht zu ignorieren.

Dabei sind die Zahlen beachtlich: 94% der gerissenen Nutztiere sind Schafe. In den letzten Jahren gab es massive Schwankungen – die Anzahl der gerissenen Nutztiere sank von 1426 im Jahr 2022 auf 832 im Jahr 2025. Dennoch trägt der Wolf nur zu 6% der Schafsterblichkeit auf Alpweiden bei; häufigere Ursachen sind Krankheiten und Unfälle. Herdenschutzmaßnahmen, wie die Verwendung von Herdenschutzhunden oder elektrischen Zäunen, gelten als wirksam, sind aber oft mit viel Aufwand verbunden. Der Bund unterstützt solche Maßnahmen finanziell, doch eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.

Regulierung und Schutz der Wölfe

Der Bund hat zudem im November 2023 eine neue Jagdordnung beschlossen. Diese erlaubt den Abschuss von Wölfen zwischen dem 1. Dezember und 31. Januar. Kantone dürfen sogar proaktiv handeln, bevor Schäden an Nutztieren entstehen, allerdings ist dafür die Zustimmung des Bundes erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Wölfe und den Bedürfnissen der Landwirte gefunden werden kann. Denn der Wolf bleibt eine geschützte Art, und mindestens 12 Wolfsrudel müssen in der Schweiz leben, um den Fortbestand der Art zu sichern.

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Eines ist klar: Die Rückkehr des Wolfs bringt nicht nur Herausforderungen mit sich, sondern auch die Chance, die Natur in ihrer wilden Form zu erleben. In der Schweiz gab es seit der Rückkehr der Wölfe im Jahr 1995 keine Angriffe auf Menschen, was Hoffnung gibt. Verhaltensregeln bei Wolfbegegnungen empfehlen, ruhig zu bleiben, den Wolf anzusprechen und Hunde an die Leine zu nehmen. Diese kleinen Schritte können helfen, friedlich koexistieren zu können – und das wäre doch auch eine feine Sache, oder?