Uri, ein Kanton, der oft im Schatten seiner größeren Nachbarn steht, hat sich in letzter Zeit ins Zeug gelegt. Der Landrat hat gerade in erster Lesung eine Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) durchgewunken. Es wird also modernisiert, was das Zeug hält! Die Pläne zielen darauf ab, das Wahl- und Abstimmungswesen aufzufrischen und an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anzupassen. Bildungs- und Kulturdirektor Georg Simmen von der FDP machte klar, dass dies keine radikale Wende im Wahlrecht bedeutet, sondern vielmehr eine Anpassung an die heutige Realität.

Ein heiß diskutiertes Thema war die Anzahl der Stimmcouverts. Hier wollte die Mitte-Fraktion, dass alle Stimm- und Wahlzettel in ein einziges Couvert gepackt werden. Nach einem spannenden Abstimmungsmarathon fiel die Entscheidung mit 37 zu 21 Stimmen – ein Zeichen, dass man auch in Uri bereit ist, über den Tellerrand zu schauen. Darin spiegelt sich das Bestreben wider, die Wahlen und Abstimmungen für die Bürger einfacher und transparenter zu gestalten.

Neuerungen für die Urner Wahlen

Eine der spannendsten Neuerungen ist die Möglichkeit für Personen, sich proaktiv bei der Gemeinde oder dem Kanton zu melden, wenn sie für ein Amt kandidieren möchten. Dies könnte dazu führen, dass mehr Menschen in die Politik eintauchen – ein frischer Wind für die politische Landschaft! Außerdem gibt es Anpassungen bei den Fristen für stille Wahlen und bei den Öffnungszeiten der Wahlurnen. All diese Veränderungen sind eine direkte Antwort auf die Forderungen vieler Gemeinden nach einer besseren Organisation der Wahlen und Abstimmungen, die bereits nach den Gesamterneuerungswahlen 2016 laut wurden.

Ein erster Versuch, das Wahlrecht zu reformieren, scheiterte 2018, doch jetzt, sechs Jahre später, haben die Anliegen wieder Gehör gefunden. Und das ist auch nötig, denn die Verfassung des Kantons Uri, die 1984 verabschiedet wurde, hat schon einige Modernisierungen hinter sich. Man denke nur an die Einführung des Stimmrechtsalters von 18 Jahren oder die Neugestaltung der Gerichtsorganisation. Die Präambel der Verfassung betont, dass Freiheit und Recht für alle Bürger geschützt werden müssen – ein Grundsatz, der auch heute noch gilt.

Stimmrechtsalter 16: Ein weiterer Schritt?

Apropos Wahlen: Am 26. September steht im Kanton Uri eine weitere spannende Entscheidung an – das Stimmrechtsalter 16. Während die meisten Kantone, mit Ausnahme von Glarus, das Mindestalter bei 18 Jahren belassen, könnte Uri hier einen Schritt in eine jugendfreundlichere Richtung machen. Viktor Nager von der SP hat die Initiative ins Leben gerufen und erhält Unterstützung aus allen politischen Lagern, außer der SVP, die hier Bedenken anmerkt.

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Die Idee dahinter? Junge Leute sollen frühzeitig in die Politik einbezogen werden. Klar, dass sich da einige einer Diskussion aussetzen müssen. Kritiker bemängeln, dass es merkwürdig sei, wenn Jugendliche abstimmen dürfen, bevor sie die Volljährigkeit erreichen – also bevor sie heiraten oder Auto fahren dürfen. Und doch, der Drang, die Jugend in die politische Mitbestimmung einzubeziehen, ist unüberhörbar. Sollte die Vorlage angenommen werden, würde das kaum eine grundlegende Veränderung im politischen Gefüge bedeuten, aber es könnten rund 500 zusätzliche Jugendliche an die Urne gehen.

Die Debatte über das Stimmrechtsalter hat also das Potenzial, die politische Landschaft im Kanton Uri weiter zu beleben. Nach der ersten Abstimmung im Jahr 2009, die mit fast 80 Prozent Nein-Stimmen scheiterte, hat sich die Unterstützung für die aktuelle Vorlage deutlich verbreitert. Man darf gespannt sein, wie die Bevölkerung am Ende entscheiden wird.