In Uri zeigt sich ein deutliches Bild des demografischen Wandels, das nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Langzeitpflege nachhaltig beeinflusst. Die steigende Zahl von Menschen mit hohem Pflegebedarf erfordert eine dringende Überprüfung und Anpassung der bestehenden Strukturen. Im März 2022 haben Kanton und Gemeinden beschlossen, im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri“ die Langzeitpflegeversorgung neu zu organisieren. Dabei basiert die Neuordnung auf dem Gesetz über die Betreuung und Pflege (BPG), das die Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Pflege bilden wird.

Der Gesetzesentwurf, der die Eckpunkte der geplanten Veränderungen festhält, wurde in Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Urner Langzeitpflege-Institutionen entwickelt. Ein umfassender Bericht zur Vernehmlassung beschreibt die Ausgangslage sowie das geplante Vorgehen und enthält detaillierte Informationen zu den Gesetzesartikeln und deren Auswirkungen auf verschiedene Zielgruppen. Interessierte können den Entwurf des neuen BPG online einsehen unter www.ur.ch/vernehmlassungen.

Die steigende Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass auch in Deutschland die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit alarmierende Ausmaße annimmt. Im Dezember 1999 waren es noch 2,02 Millionen Pflegebedürftige, während 2023 bereits 5,69 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sind. Über 80 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, was die Notwendigkeit einer soliden Unterstützung für Angehörige und Pflegekräfte verdeutlicht. Besonders auffällig ist, dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit dem Alter stark ansteigt: Bei den 70- bis 74-Jährigen sind etwa 11 % betroffen, während es bei den über 90-Jährigen erschreckende 87 % sind.

Diese Entwicklungen sind nicht nur eine Herausforderung, sondern auch ein Indiz für die zunehmende Bedeutung der Pflege im gesellschaftlichen Diskurs. Prognosen zeigen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und der Versorgungsbedarf in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden. Dies spiegelt sich auch in den Statistiken wider, die einen stetigen Anstieg der Pflegebegutachtungen belegen.

Die zukünftige Gestaltung der Pflege

Mit dem „Report Pflegebedürftigkeit 2025“ wird die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland von 2014 bis 2024 analysiert. Er zeigt, dass im Jahr 2024 bereits 5,6 Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten – mehr als doppelt so viele wie 2014. Diese Steigerung ist zum Teil auf den demografischen Wandel und die Pflegereform von 2017 zurückzuführen, die psychische, psychiatrische und kognitive Beeinträchtigungen besser berücksichtigt. Besonders zu Beginn der Pflegebiografie benötigen die Betroffenen häufig Unterstützung und Beratung, um ihren Pflegealltag zu organisieren, oft ohne professionelle Hilfe.

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In Uri ist die Situation ähnlich. Der Regierungsrat plant, den Bericht und Antrag zum BPG im November 2026 zu verabschieden, gefolgt von der Behandlung im Landrat in zwei Lesungen im Januar und März 2027. Eine Volksabstimmung ist für Oktober 2027 vorgesehen. Die Vernehmlassung zur Verordnung findet von April bis Juni 2027 statt, und die Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung ist ab Januar 2028 geplant – etappenweise.

Bei Fragen zum Gesetzesentwurf steht Esther Imholz, Vorsteherin des Amts für Gesundheit, zur Verfügung (Telefon: 041 875 2109, E-Mail: esther.imholz@ur.ch). Die kommenden Jahre werden entscheidend sein für die Gestaltung der Langzeitpflege, und es bleibt zu hoffen, dass die notwendigen Schritte rechtzeitig und effektiv umgesetzt werden.