Ein wirklich schockierender Vorfall hat sich am frühen Mittwochmorgen auf der A2 in Richtung Süden ereignet. Ein 22-jähriger deutscher Autofahrer hat sich offenbar in einem Adrenalinschub durch den Gotthard-Strassentunnel gehetzt. Mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h, weit über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, raste er durch den rund 17 Kilometer langen Tunnel. Man fragt sich, was in einem Menschen vorgeht, der sich so rücksichtslos verhalten kann.

Das Ganze war nicht nur ein gefährliches Spiel mit dem eigenen Leben, sondern auch mit dem der anderen Verkehrsteilnehmer. Laut Berichten hat der Fahrer 21 verbotene Überholmanöver durchgeführt und über eine Sperrfläche ein Fahrzeug rechts überholt – das klingt ja fast nach einem Actionfilm, nur dass hier das Leben auf dem Spiel steht. Glücklicherweise wurde er von der Tessiner Kantonspolizei gestoppt und der Kantonspolizei Uri übergeben. Geprägt von einem solchen Verhalten, wurde ihm ein schweizweites Fahrverbot auferlegt und er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren tausend Franken hinterlegen. Ein Drogenschnelltest hat zudem positiv reagiert – das macht die Sache nicht gerade besser.

Rechtliche Konsequenzen

Jetzt steht er nicht nur wegen einer qualifizierten groben Geschwindigkeitsüberschreitung vor den Konsequenzen seines Handelns, sondern könnte auch eine Haftstrafe drohen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt, aber das wird ihn wohl nicht von den rechtlichen Schwierigkeiten abhalten.

In Deutschland, wo der Fahrer herkommt, gibt es zwar die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Verwarnung bei geringfügigen Verkehrsverstößen zu erhalten – diese beläuft sich auf Beträge zwischen 5 € und 70 €. Doch diese Strafen sind hier nicht anwendbar. Bei solch gravierenden Übertretungen wird es wohl nicht bei einer Verwarnung bleiben. Es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das je nach Schwere des Verstoßes in einer Geldbuße resultieren kann. Ein Bußgeldbescheid enthält alle relevanten Informationen, von Ort und Zeit des Verstoßes bis hin zur rechtlichen Würdigung.

Wurde das Verfahren eingeleitet, können die Betroffenen auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Aber Achtung! Die Frist dafür beträgt nur zwei Wochen nach Zustellung. Manchmal könnte man meinen, das ganze System ist ein bisschen wie ein Labyrinth – verwirrend, komplex und nicht immer einfach zu durchschauen. In diesem speziellen Fall ist die Sache jedoch klar: Hier wird es kein mildernder Umstand geben, und die Strafen könnten entsprechend hart ausfallen.

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Es bleibt also abzuwarten, wie es mit diesem Fahrverhalten weitergeht. Ein kleiner Schock für alle, die auf der Autobahn unterwegs sind, und ein großes Fragezeichen hinter den Gedanken, was einen Menschen zu solch einem Verhalten treiben kann. Der Gotthard-Strassentunnel wird sicher noch lange Gesprächsthema bleiben und vielleicht auch eine Lehre für den ein oder anderen sein.