Der Einkaufstourismus im Tessin hat in letzter Zeit spürbar zugenommen, und das hat nicht nur Auswirkungen auf die Kaufgewohnheiten der Tessiner, sondern auch auf die lokale Handelslandschaft. Wie Enzo Lucibello, Präsident des Tessiner Detailhandelsverbands (Disti), erklärt, sind Geschäfte und Supermärkte jenseits der Grenze für Tessiner Kunden immer wichtiger geworden. Diese Beobachtung wird durch einen Bericht in der Tessiner Tageszeitung Corriere del Ticino bestätigt.

Ein entscheidender Faktor für diesen Trend ist die Anpassung der Mehrwertsteuerrückerstattung in Italien. Ab dem 1. Februar 2024 wird die Schwelle für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf 70 Euro gesenkt, was zuvor bei knapp 155 Euro lag. Diese Maßnahme könnte dazu führen, dass noch mehr Tessiner in die italienischen Geschäfte strömen, besonders da Como in den letzten zwei Jahren einen Anstieg der „Tax-Free“-Ausgaben um sechs Prozent verzeichnet hat – das doppelt so viel wie der nationale Durchschnitt. Besonders erfreulich für die italienische Wirtschaft: Schweizer Kunden generieren mittlerweile 61 Prozent des Gesamtvolumens der „Tax-Free“-Einkäufe.

Die Herausforderungen für den Tessiner Einzelhandel

Lucibello äußert jedoch Bedenken über die negativen Auswirkungen des Einkaufstourismus auf die Tessiner Händler. Er kritisiert die geplante Senkung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken, die Anfang 2025 in Kraft treten soll, als noch zu hoch. Disti hat gefordert, die Grenze auf 50 Franken zu senken, um den lokalen Einzelhandel zu entlasten. Schließlich hatte der Handelssektor im letzten Jahr bereits mit einem ungünstigen Euro-Franken-Wechselkurs sowie einer Senkung der Verbrauchssteuern in Italien zu kämpfen.

Um den Kundenabfluss zu bremsen, wurde ein zusätzlicher Sonntag mit offenen Geschäften bis 400 Quadratmeter in touristischen Regionen des Tessins eingeführt. Dennoch blieben die Umsätze rückläufig, und die Sorge um die Zukunft des lokalen Handels wächst.

Ein Blick über die Grenze: Tax-Free-Rückerstattung in Deutschland

Doch nicht nur im Tessin zeigt sich der Einkaufstourismus in vollem Gange. Auch in Deutschland gibt es für Nicht-EU-Touristen die Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung. Hierbei gilt es, einige Voraussetzungen zu beachten: Die Rückerstattung ist nur für Nicht-EU-Bürger möglich, und der physische Export unbenutzter Waren muss erfolgen. Zudem muss der Mindestbetrag von 50,01 € pro Beleg erreicht werden, und eine obligatorische Validierung durch den deutschen Zoll beim Verlassen der EU ist notwendig.

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Die deutschen Regelungen sehen vor, dass die Mehrwertsteuerrückerstattung für persönliche, nicht gewerbliche Einkäufe gilt, und die meisten Waren sind mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 % belegt. Das Verfahren ist klar geregelt und erfordert eine sorgfältige Dokumentation, um erfolgreich Rückerstattungen zu erhalten.

Zukunftsausblick und Entwicklungen

Um dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken, plant die Schweiz, den Shoppingtourismus nach Deutschland einzudämmen. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Wert der steuerfrei eingeführten Einkäufe auf 150 Schweizer Franken (ca. 160 Euro) halbiert. Im Jahr 2026 soll zudem eine App eingeführt werden, die es ermöglicht, die Steuer ohne Papieraufwand zurückzufordern.

Die Reaktionen auf diese Maßnahmen sind in der deutschen Grenzregion gemischt. Während einige Akteure in der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee keine erheblichen Auswirkungen auf das Einkaufsverhalten der Schweizer erwarten, sind Einzelhändler in Konstanz besorgt, dass Schweizer Kunden ihre Einkäufe besser planen und in Gruppen kommen werden.

Der Einkaufstourismus bleibt ein komplexes Thema, das sowohl lokale Händler als auch grenzüberschreitende Beziehungen betrifft. Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, wie sich diese Dynamiken entwickeln und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.