Im Tessin sorgt ein Stelleninserat für Aufregung und Entsetzen unter Bewerberinnen. Ein Unternehmen in Chiasso sucht eine persönliche Assistentin des CEO, doch die Berichte über die Vorstellungsgespräche werfen einen dunklen Schatten auf den angeblich professionellen Umgang des Arbeitgebers. Die Stellenausschreibung, die Mitte Februar veröffentlicht wurde, richtet sich an Frauen zwischen 19 und 40 Jahren, die keine familiären Verpflichtungen haben. In einem Kanton mit einer Arbeitslosenquote von über 6 Prozent und einem harten Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt könnte man meinen, dass die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern höchste Priorität hat. Doch das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Mehrere Frauen, die sich beworben haben, berichten von sexueller Belästigung während der Vorstellungsgespräche. Diese Gespräche folgen einem beunruhigenden Muster: Der Arbeitgeber stellt sich als Chef zweier Unternehmen vor und stellt aufdringliche, intime Fragen. Bemerkungen über das Aussehen der Kandidatinnen und anstößige Geschichten über frühere Assistentinnen sind keine Seltenheit. Eine Bewerberin erlitt sogar einen unerwünschten Kuss. Nach diesen Begegnungen fühlen sich die Frauen „verletzt“, „gedemütigt“ und „wütend“. Einige hatten sogar Angst, da die Gespräche oft zu später Stunde oder am Samstag stattfanden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Vorfälle stehen im klaren Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, die in der Schweiz und darüber hinaus gelten. Laut der Anwältin Nora Jardini Croci Torti handelt es sich hier um sexuelle Belästigung, die im Gleichstellungsgesetz und im Strafgesetzbuch definiert ist. Auch das Arbeitsgesetz verlangt bereits in der Einstellungsphase den Schutz der psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und müssen auf Vorwürfe von sexueller Belästigung angemessen reagieren.

Einer Studie des IAB zufolge haben zwei von zehn Beschäftigten sexuelle Belästigung erlebt. Unter den Frauen sind es 24 Prozent, bei den Männern 15 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Fälle findet zwischen Beschäftigten statt, gefolgt von Belästigungen durch Kunden oder Geschäftspartner. In der Branche gibt es klare Regelungen, die Unternehmen dazu anhalten, präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie Schulungen und Informationsmaterialien. Arbeitgeber müssen zudem eine Anlaufstelle für Beschwerden einrichten und ein klares Beschwerdeverfahren festlegen.

Die Folgen für die Betroffenen

Die psychischen Folgen von sexueller Belästigung können gravierend sein. Betroffene erleben häufig erhebliche Beeinträchtigungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Die Definition von sexueller Belästigung im Arbeitsrecht umfasst unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der Person verletzt. Dabei ist es unerheblich, ob eine sexuelle Absicht vorliegt; das Verhalten selbst reicht aus, um als belästigend wahrgenommen zu werden. Auch die Abgrenzung zwischen Flirt und sexueller Belästigung ist entscheidend: Während ein Flirt gegenseitig und freiwillig ist, geschieht Belästigung gegen den Willen der Betroffenen.

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Die Reaktionen auf solche Vorfälle sind oft unzureichend. In vielen Fällen bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als die Geschäftsbeziehung mit dem Arbeitgeber zu beenden, wenn dieser nicht handelt. Die Möglichkeit, eine Beschwerde bei zuständigen Stellen im Betrieb einzureichen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Hilfsangebote, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, stehen den Betroffenen zur Verfügung und können wertvolle Unterstützung bieten.

Die Vorwürfe gegen den Unternehmer in Chiasso sind ein alarmierendes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass Unternehmen sich ihrer Verantwortung bewusst sind, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Berichte über sexuelle Belästigung im Vorstellungsgespräch zeigen einen tief sitzenden Missstand, der nicht nur die betroffenen Frauen betrifft, sondern auch die gesamte Arbeitskultur in der Schweiz und darüber hinaus gefährdet.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema empfehlen wir die Artikel auf SRF, Haufe und Fachanwalt.