Der Bundesrat hat mit seinem jüngsten Beschluss zur Eigenmittelverordnung für Aufsehen gesorgt. Die restriktivste Variante wurde gewählt, was nicht nur die UBS, sondern auch die Finanzlandschaft der Schweiz insgesamt betrifft. In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten die Kantone Zürich, Tessin und Genf ihre Bedenken, die jedoch in der finalen Maximalvariante unberücksichtigt blieben. Besonders der Zürcher Regierungsrat begrüßt zwar, dass der Bundesrat auf kritische Stimmen eingegangen ist, sieht jedoch die Gefahr einer Überregulierung, die über die Anforderungen vergleichbarer Finanzplätze hinausgeht.
Die neue Regelung zur Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen zielt primär auf die UBS ab und könnte gravierende Auswirkungen auf die Ertragskraft des Unternehmens haben. Ein hoher Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln und steigende Finanzierungskosten sind die Folgen, die letztlich auch die Steuererträge der öffentlichen Hand gefährden könnten. Die UBS beschäftigt viele Menschen in den betroffenen Kantonen, und eine Schwächung der Bank könnte weitreichende wirtschaftliche Probleme nach sich ziehen.
Maßnahmenpaket und dessen Auswirkungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Maßnahmenpaket, das unter dem Titel „Too-Big-To-Fail“ bekannt geworden ist. Es wurde mit dem Ziel verabschiedet, Lehren aus dem Fall der Credit Suisse zu ziehen und umfasst umfassende Änderungen des Bankengesetzes sowie Anpassungen der Eigenmittelverordnung (ERV). Diese Änderungen sind der Auftakt zu parlamentarischen Beratungen, die demnächst beginnen werden.
Die Anpassungen der ERV treten größtenteils am 1. Januar 2027 in Kraft. Eine der zentralen Regelungen besagt, dass systemrelevante Banken wie die UBS den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig vom harten Kernkapital abziehen müssen. Aktuell sind diese nur zu etwa 45% mit hartem Kernkapital unterlegt. Die Kapitalanforderung für das UBS-Stammhaus wird dadurch um rund 20 Milliarden Dollar steigen. Finanzielle Experten schätzen die effektive Kapitallücke auf etwa 9 Milliarden Dollar. Die UBS selbst geht von einem zusätzlichen Kapitalbedarf von bis zu 23 Milliarden Dollar aus, was zu jährlichen Mehrkosten von 1,7 Milliarden Dollar führen könnte.
Gemeinsame Stellungnahme der Kantone
Die drei betroffenen Kantone haben ihre Bedenken in einer gemeinsamen Stellungnahme klar zum Ausdruck gebracht. Sie fordern, dass ihre Anliegen stärker in die Diskussion einfließen, da die vorgestellten Maßnahmen in der Maximalvariante keinen Raum für mildernde Regelungen lassen. Die Kantone befürchten, dass die neuen Vorgaben die Wettbewerbsfähigkeit der international tätigen Schweizer Banken gefährden könnten, was letztlich auch negative Auswirkungen auf die gesamte Schweizer Volkswirtschaft haben würde.
Die Diskussion um das Bankengesetz und die Eigenmittelverordnung wird sich in den kommenden Monaten intensivieren, da die Kantone aktiv in die Debatte im eidgenössischen Rat eingreifen wollen. Die Unterstützung durch die Schweizerische Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht (FINMA) könnte hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Allerdings stehen die Maßnahmen auch in der Kritik, insbesondere von Bankenverbänden und der UBS selbst, die vor massiven Mehrkosten warnen. Eine Übergangsfrist von sieben Jahren ist vorgesehen, um den Banken ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Die aktuelle Situation zeigt, wie komplex und dynamisch der Finanzsektor ist und wie entscheidend die politischen Rahmenbedingungen für dessen Stabilität und Entwicklung sind. Insbesondere die Lehren aus dem Fall der Credit Suisse haben die Notwendigkeit für ein Umdenken in der Regulierung aufgezeigt. Die bevorstehenden parlamentarischen Beratungen werden daher mit Spannung erwartet.
Für weitere Informationen zu den Änderungen und deren Auswirkungen besuchen Sie bitte die Artikel von Züri Oberland 24, Finews und SIF.