In Schaffhausen, wo die Windler-Stiftung ihren Sitz hat, wird der Einfluss von Stiftungen auf die Gesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Mit einem beachtlichen Vermögen von 1,6 Milliarden Franken, das das Eigenkapital des Kantons Schaffhausen mehr als verdoppelt, ist die Stiftung ein echter „Goldesel“. Gegründet im Jahr 1989, verwaltet die Stiftung das Erbe von Jakob und Emma Windler, deren Reichtum vor allem aus Aktien der Basler Chemiefirma Sandoz resultiert. Diese finanziellen Ressourcen fließen nicht nur in die Stiftung selbst, sondern werden auch für zahlreiche soziale Projekte in der Region eingesetzt.
Eine der jüngsten Initiativen ist die Investition von 30 Millionen Franken in den Neubau des KSS-Hallenbads, das 2030 seine Pforten öffnen soll. Im Jahr 2022 stellte die Stiftung mit Rekordausgaben von 41,5 Millionen Franken für 307 Projekte ihre Großzügigkeit unter Beweis. Doch nicht alle sind mit dieser Entwicklung einverstanden. Kritiker wie der SP-Stadtparlamentarier Matthias Frick äußern Bedenken über den möglichen Einfluss der Stiftung auf öffentliche Projekte und die Demokratie. Die Statuten der Stiftung erlauben zudem nur begrenzte Unterstützung für staatliche Grundaufgaben, was die Verantwortlichen dazu zwingt, kreative Lösungen zu finden, um Gelder bereitzustellen.
Engagement in der Region
Die Windler-Stiftung hat sich nicht nur während der Corona-Pandemie engagiert, um lokale Unternehmen und Eltern zu unterstützen. Auch historische Gebäude in Stein am Rhein wurden saniert, und die Stiftung besitzt mittlerweile elf Häuser in der Stadt. Ein zukunftsorientierter Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Ausbildungs- und Weiterbildungsoffensiven im Pflegebereich, was in Anbetracht des demografischen Wandels von großer Bedeutung ist.
Georg von Schnurbein, ein anerkannter Stiftungsexperte, sieht kein Problem für die Demokratie und betont die staatliche Kontrolle über Stiftungen. Zudem engagiert sich die Windler-Stiftung aktiv in der Bevölkerung und bietet regelmäßig Veranstaltungen zur Meinungsäußerung an, um den Dialog zu fördern und Transparenz zu schaffen.
Das Schweizer Stiftungsrecht im Wandel
In der Schweiz wird das Thema Stiftungen nicht nur in Schaffhausen heiß diskutiert. Insgesamt verfügen Stiftungen in der Schweiz über ein Vermögen von 140 Milliarden Franken (Stand Ende 2022). Zum 1. Januar 2023 wurden Anpassungen im Stiftungsrecht vorgenommen, die unter anderem Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Vergütungsoffenlegung betreffen. Weitere Gesetzesänderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten, zielen darauf ab, das Institut der Schweizer Stiftungen zu stärken und an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen.
So wird unter anderem ein Änderungsvorbehalt eingeführt, der es Stiftenden ermöglicht, künftige Organisationsänderungen in der Stiftungsurkunde vorzubehalten. Zudem wird die Aufsichtsbehörde in der Lage sein, nach Anhörung des obersten Stiftungsorgans unwesentliche Änderungen vorzunehmen, ohne dass eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Einführung eines Katalogs beschwerdeberechtigter Personen, der gegen rechts- oder statutenwidrige Handlungen der Stiftungsorgane vorgehen kann. Diese Entwicklungen sind Teil eines umfassenden Reformprozesses, der die Herausforderungen der modernen Stiftungslandschaft berücksichtigen soll.
Insgesamt zeigt das Beispiel der Windler-Stiftung, wie Stiftungen in der Schweiz nicht nur als Vermögensverwalter fungieren, sondern auch aktiv zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensqualität in ihren Regionen beitragen können. Die anstehenden Änderungen im Stiftungsrecht könnten dabei einen weiteren Impuls für eine noch engagiertere und transparentere Stiftungsarbeit geben.