In Nidwalden brodelt es. Der Wohnungsmangel, ein Thema, das nicht nur hier, sondern in der ganzen Schweiz die Gemüter erhitzt, wird immer drängender. Ständerat Hans Wicki von der FDP hat sich nun zu Wort gemeldet. Er macht die schwierige Lage für Familien, junge Berufstätige und Senioren, die dringend bezahlbaren Wohnraum suchen, zur Chefsache. Und die politischen Reaktionen? Die drehen sich oft um das gleiche Lied: mehr Geld muss her! Dabei hat Wicki, ganz entgegen dem Trend, gegen die Aufstockung des «Fonds de Roulement» für gemeinnützigen Wohnungsbau gestimmt. Er sieht die Probleme nicht in der Finanzierung, sondern in den bürokratischen Auflagen und dem immer dichter werdenden Dickicht der Vorschriften.

Wicki liefert ein eindrückliches Beispiel: In den 1980er Jahren genügte für den Bau der Wohnsiedlung Mattli in Hergiswil ein paar einfache Pläne. Heute, 25 Jahre später, stapeln sich die Unterlagen in zwei dicken Bundesordnern, nur für eine Renovation! Ein weiteres großes Problem sind die stetig zunehmenden Einsprachen und Rekurse, die Bauvorhaben oft nicht nur verzögern, sondern sogar ganz zum Stillstand bringen. Wicki fordert eine Reform der Bewilligungsverfahren – weniger ideologische Diskussionen und mehr Eigenverantwortung für alle Beteiligten. „Die beste Wohnbauförderung ist eine Politik, die Bauen möglich macht“, so seine klare Botschaft.

Wohngemeinnützigkeit und ihre Tücken

Im Jahr 2025 wurde die Wohngemeinnützigkeit eingeführt, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Doch wie so oft gibt es auch hier eine Menge Bürokratie zu bewältigen. Um von den Vorteilen zu profitieren, müssen die Wohnungsunternehmen zahlreiche Dokumente vorlegen: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Steuerbescheide, Vermögensnachweise, Meldebescheinigungen und eine Selbstauskunft über die wirtschaftliche Situation. Damit wird die finanzielle Belastung für den Staat durch Steuererleichterungen schwer zu beziffern. Denn diese könnten, je nach Unternehmensgröße, in die Millionen gehen.

Das Geld, das dadurch eingespart wird, sollte idealerweise für Mietsenkungen oder den Bau neuer Wohnungen verwendet werden. Aber auch hier gilt: Es muss eine strenge Kontrolle stattfinden. Wohnungsunternehmen sind verpflichtet, jährlich nachzuweisen, wie sie die Steuererleichterungen verwenden. Bei Verstößen droht sogar die Aberkennung der Gemeinnützigkeit – ein heftiger Hammer. Die Transparenz gegenüber den Mietern ist ebenfalls gefordert: Berichte und Versammlungen sollen über die Mittelverwendung informieren.

Ein Blick auf die Fakten

Die Bautätigkeit in der Schweiz hinkt der Zuwanderung hinterher. Aktuell liegt die Leerstandsquote bei gerade einmal 1,08 Prozent – in Zürich sogar nur bei 0,07 Prozent. Das ist alarmierend! Laut dem Schweizerischen Baumeisterverband werden im Jahr 2025 nur 42.000 neue Wohnungen gebaut, während 50.000 benötigt werden. Und das, obwohl die Zuwanderung als Hauptursache der Wohnungsnot gilt. Im Jahr 2024 zogen 83.000 Ausländer mehr in die Schweiz als das Land verließ. Und die Prognosen sind düster: Bis 2030 wird ein Bevölkerungswachstum auf 9,43 Millionen Menschen erwartet, bis 2050 sollen es sogar 10,44 Millionen sein.

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In einem Land, wo die Leerstandsquote unter dem optimalen Wert von 1,27 Prozent für einen stabilen Markt liegt, bleibt die Wohnungssituation ein heißes Eisen. Das Raumplanungsgesetz von 2014 hemmt die Neubautätigkeit, da kaum neue Bauzonen ausgewiesen werden. Eine Verdichtung als politische Antwort auf die Baulandverknappung ist in der Theorie eine Lösung, doch in der Praxis gestaltet sich das oft als schwierig. Und dann sind da noch die Einsprachen und Rekurse, die den Bauwilligen das Leben schwer machen. Die Hoffnung auf tiefere Zinsen könnte vielleicht eine Wende bringen. Der Leitzins wurde zuletzt auf 0,25 Prozent gesenkt – vielleicht ein kleiner Lichtblick im Dunkel der Wohnungsnot.