Das Thema der kantonalen Mindestlöhne sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff in der Schweiz. Ein Komitee aus Gewerkschaften und Parteien hat ein Referendum gegen die Übersteuerung dieser Mindestlöhne eingereicht, die kürzlich im Parlament beschlossen wurde. Es ist ein heißes Eisen – und das aus gutem Grund. Denn die Gegnerschaft sieht in der „Tieflohnpolitik“ der Parlamentsmehrheit eine erhebliche Gefahr, nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern für alle Beschäftigten im Land. Vania Alleva, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) und Unia-Präsidentin, hat das Gesetz als direkten Angriff auf die Beschäftigten mit tiefen Löhnen bezeichnet. Das ist eine klare Ansage!

Der Parlamentsentscheid aus der Sommersession ermöglicht es, dass allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) kantonale oder kommunale Mindestlöhne übersteuern können. Besonders betroffen wären Branchen, die bereits jetzt als Tieflohnsektoren bekannt sind, wie beispielsweise das Gastgewerbe, die Reinigung und Coiffeursalons. Das neue Gesetz wird von vielen als Maßnahme gegen Armut betrachtet, die verhindern soll, dass Steuerzahler Arbeitgeber mit zu niedrigen Löhnen über Sozialhilfe subventionieren. Doch die Kritiker sind sich einig: Es wird keinen Teuerungsausgleich geben, und viele Beschäftigte in Kantonen mit beschlossenen, aber nicht eingeführten Mindestlöhnen werden nie von den Verbesserungen profitieren. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern auch ungerecht!

Angriff auf die Demokratie?

Das Komitee sieht den Parlamentsentscheid als Angriff auf demokratische Entscheidungen und den Föderalismus, da er die Volksentscheide ignoriert. Unterstützer des Referendums, darunter die SP und die Grünen, sind besonders besorgt über die Folgen für die Frauenlöhne, denn fast zwei Drittel der von dieser Regelung Betroffenen sind Frauen. Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP, sieht in der Gesetzesänderung einen klaren Verstoß gegen die Verfassung und die Prinzipien der direkten Demokratie. Das ist ein Punkt, den man nicht einfach ignorieren kann!

Der Bundesrat hat die Vorlage bereits abgelehnt, da sie im Konflikt mit der verfassungsmäßigen Kompetenz der Kantone steht. In der Vernehmlassung haben 25 Kantone die Vorlage abgelehnt. Aktuell können GAV nur dann allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie nicht gegen die Gesetze von Bund und Kantonen verstoßen. Das klingt auf den ersten Blick recht kompliziert, aber es bringt die entscheidenden Fragen zur Zukunft der Löhne in der Schweiz auf den Tisch. Die Mehrheit im Parlament argumentiert, dass gesetzliche Leitplanken notwendig sind, um die Sozialpartnerschaften zu schützen. Doch wie viel Schutz ist wirklich nötig, und wer profitiert letztlich davon?

Die hitzige Debatte um die Übersteuerung kantonaler Mindestlöhne wirft viele Fragen auf. Werden die Stimmen der Beschäftigten gehört? Und welche Auswirkungen hat dies auf die sozialen Strukturen in der Schweiz? Diese Fragen werden uns noch eine Weile begleiten, während das Komitee und seine Unterstützer für ihre Sache kämpfen. Und währenddessen bleibt die Bevölkerung gespannt, wie sich die Lage entwickeln wird.

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