Grenzübertritt mit Folgen: Elektroimpulsgerät sorgt für Aufregung in Neuenburg
Am Neuenburger Autobahngrenzübergang kam es kürzlich zu einem Vorfall, der für Aufregung sorgte. Die Bundespolizei stellte im Zuge einer Einreisekontrolle ein Elektroimpulsgerät sicher, das in den Händen eines 39-jährigen französischen Staatsangehörigen war. Der Mann hatte angegeben, in Deutschland ein Auto kaufen zu wollen. Doch was er dabei wohl nicht bedachte: Das Elektroimpulsgerät war griffbereit in der Fahrertür seines Fahrzeugs verstaut und wies kein erforderliches Prüfzeichen für Deutschland auf. Ein echtes No-Go!
Die Beamten der Bundespolizei leiteten daraufhin ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz ein. Man fragt sich, was in den Kopf des Mannes gefahren ist. Hätte er nicht besser auf die Regeln achten sollen? Zumindest hätte er sich über die Vorschriften informieren können, die für Elektroimpulsgeräte gelten. Vielleicht ist er ja einfach unbedarft in diese Situation geraten – ein bisschen naiv, könnte man sagen.
Was bedeutet das für den Umgang mit Elektroimpulsgeräten?
Elektroimpulsgeräte, solche kleinen Geräte, die im Ernstfall für Selbstschutz eingesetzt werden können, fallen unter das deutsche Waffengesetz. Der Umgang mit diesen Geräten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind gesundheitlich unbedenklich und tragen ein amtliches Prüfzeichen. Seit dem 1. Januar 2011 ist es nur noch erlaubt, Geräte zu verwenden, die ein Prüfzeichen der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) aufweisen. Vor diesem Datum gab es übrigens eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010. Wer damals noch im Besitz eines Altgerätes war, durfte es behalten – allerdings nur für den eigenen Gebrauch, das Führen in der Öffentlichkeit war nicht erlaubt.
Für den Handel mit solchen Altgeräten sind spezielle Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Das Bundeskriminalamt rät dazu, beim Kauf unbedingt auf das Vorhandensein des amtlichen Zulassungszeichens zu achten. Man möchte ja schließlich nicht in die gleiche Situation geraten wie der besagte Franzose an der Grenze. Es hat seinen Grund, warum diese Vorschriften existieren: Sicherheit geht vor!
Ein kurzer Blick auf die Gesetzeslage
Die Gesetzgebung zu Elektroimpulsgeräten wurde seit 2008 schrittweise verschärft. Die Idee dahinter ist klar: Die Behörden wollen sicherstellen, dass solche Geräte nicht in die falschen Hände geraten. Wenn man sich überlegt, dass diese Geräte im Extremfall auch zu Verletzungen führen können, wird die Wichtigkeit solcher Regelungen schnell klar. Der Umgang mit Elektroimpulsgeräten ist also ein Thema, das nicht nur für die Polizei von Interesse ist, sondern auch für jeden einzelnen von uns, der mit solchen Geräten in Berührung kommt.
Wir leben in einer Zeit, in der Sicherheit großgeschrieben wird. Daher ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten und im besten Fall vor dem Kauf eines solchen Gerätes die nötigen Informationen einzuholen. Denn in der Hektik des Alltags kann schnell mal etwas schiefgehen. Und wie der Fall aus Neuenburg zeigt, kann das rechtliche Konsequenzen haben, die man sich besser hätte ersparen können.
