In Luzern gibt es spannende Neuigkeiten im Bereich der Bau- und Zonenreglemente, die für alle, die in der Stadt wohnen oder planen, hier zu bauen, von Bedeutung sind. Die Stadt hat eine umfassende Überarbeitung des Bau- und Zonenreglements (BZO) beschlossen, die einige interessante Änderungen mit sich bringt, die ab sofort in Kraft treten. Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung einer einheitlichen Gesamthöhe für Hanglagen, wodurch der bisherige „Hangbonus“ entfällt. Die Gesamthöhe für Gebäude in diesen Lagen wird um einen Meter auf nunmehr 17 Meter angehoben, und die Differenzierung zwischen verschiedenen Dachformen gehört der Vergangenheit an. Auch der Umgang mit Außenräumen wird neu geregelt: Für kleinere Wohnungen sind künftig mindestens 5 Quadratmeter Außenfläche vorgeschrieben, größere Wohnungen müssen sogar 9 Quadratmeter vorweisen. Diese Flächen können entweder einzelnen Wohnungen zugeordnet oder als Gemeinschaftsflächen genutzt werden.
Regeln für den Denkmalschutz und gemeinnützigen Wohnbau
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überarbeitung der Bestimmungen zu den Ortsbildschutzzonen. Abbruchmaßnahmen an erhaltenswerten Gebäuden in Zone B sind künftig ausnahmsweise erlaubt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dies könnte bedeuten, dass mancherorts alte Bausubstanz weichen muss, um Platz für Neues zu schaffen.
<pFür gemeinnützige Wohnbauträger gibt es ebenfalls positive Nachrichten: Der Bonus in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht wird von 5 auf 10 Prozent erhöht. Dies soll den sozialen Wohnungsbau fördern und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unterstützen. Gleichzeitig bleibt die lichte Mindesthöhe für Wohn- und Schlafräume bei 2.3 Metern, eine geplante Erhöhung auf 2.4 Meter wurde gestrichen. Die Regelungen zur Dachbegrünung und zur Solarpflicht werden an das kantonale Energiegesetz angepasst, wobei die städtischen Vorgaben weiterhin bestehen bleiben.
Umzonungen und öffentliche Anlagen
Die Umzonungen im Bereich Schul- und Sportanlagen, die von der Sport- und Freizeitzone in die Zone für öffentliche Zwecke verschoben werden, sollen mehr Flexibilität schaffen. Zudem wird eine Umzonung im Gebiet Rotsee-Hintergopplismoos angestrebt, die auf die Verdichtung mit Fokus auf gemeinnützigen Wohnungsbau abzielt. Auch die kantonalen Liegenschaften in Emmenbrücke werden von der Zone für öffentliche Zwecke in die gemischte Wohn- und Arbeitszone umgezont, was zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.
Die überarbeiteten Entwürfe des Bau- und Zonenreglements sowie der Zonenplan werden vom 28. April bis 27. Mai 2026 öffentlich im Stadthaus Luzern zur Einsicht ausgelegt. Während dieser Frist können Einsprachen gegen die Änderungen schriftlich eingereicht werden. Der Grosse Stadtrat wird Ende 2026 über die neue BZO entscheiden, und die Genehmigung durch den Regierungsrat wird für Mitte 2027 erwartet.
Wichtig zu beachten ist, dass alle Baubewilligungen bis zur Genehmigung der neuen BZO sowohl die aktuellen als auch die neuen Regelungen einhalten müssen, wobei die strengere Regelung gilt. Alternativ können Baugesuche auch nach der neuen BZO geplant und eingereicht werden, jedoch ist die Bewilligung erst nach Genehmigung der neuen BZO möglich.
Diese umfassenden Änderungen sind ein spannender Schritt in die Zukunft der Stadtentwicklung in Luzern und bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Bauherren, Investoren und die Bevölkerung. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen auf die lokale Baukultur auswirken werden und welche neuen Projekte in den kommenden Jahren realisiert werden können.