Luzern setzt auf Vorkaufsrecht: Ein innovativer Schritt gegen die Wohnungsknappheit
Heute ist der 16.06.2026 und die Stadt Luzern hat sich auf eine spannende Reise im Bereich der Wohnraumpolitik begeben. Ab 2027 wird sie die erste Stadt in der Deutschschweiz sein, die ein Vorkaufsrecht auf größere Wohnliegenschaften und Grundstücke einführt. Das klingt vielleicht erstmal etwas bürokratisch, aber es ist ein Schritt, der aus der drängenden Wohnungsknappheit heraus geboren wurde. Immerhin herrscht in Luzern seit etwa 25 Jahren eine solche Knappheit, was sich in einer Leerwohnungsziffer von nur 1,01 Prozent widerspiegelt – das sind alarmierende Zahlen, wenn man bedenkt, dass unter 1,5 Prozent bereits als kritische Situation gilt.
Die Stimmbevölkerung hat im Juni 2026 mit rund 68 Prozent für das Vorkaufsrecht gestimmt, was zeigt, wie sehr die Menschen hier den Handlungsbedarf erkennen. Bei einem geplanten Verkauf oder Kauf müssen die Parteien die Stadt informieren, die dann das Recht hat, die Liegenschaft zum vereinbarten Preis zu erwerben. Besonders im Fokus stehen größere Mehrfamilienhäuser sowie Überbauungen, die dem gemeinnützigen Wohnungsbau zugutekommen. Das klingt nach einer vielversprechenden Lösung, um den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu lindern.
Ein langer Weg zur Entspannung
Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Eigentumsübertragungen innerhalb der Familie, wie von Eltern an Kinder oder zwischen Ehepaaren, sind nicht betroffen. Und kleinere Immobilien, wie Einfamilienhäuser, fallen ebenso nicht unter dieses Vorkaufsrecht. Nach dem Kauf wird die Stadt die Liegenschaften in der Regel im Baurecht an Genossenschaften und gemeinnützige Wohnbauträger weitergeben, hat dafür jedoch bis zu drei Jahre Zeit. Sollte das nicht geschehen, hat der ursprüngliche Verkäufer die Möglichkeit, die Liegenschaft zurückzukaufen. Das ist doch ein fairer Deal, oder?
Bis 2048 soll es in Luzern mindestens 1’100 zusätzliche preisgünstige Wohnungen geben – ein ehrgeiziges, aber notwendiges Ziel! Der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll von derzeit 14 Prozent auf 18 Prozent steigen. Neben dem Vorkaufsrecht wurden auch weitere Maßnahmen zur Wohnraumpolitik beschlossen. Eine neue Stiftung wird 500 preisgünstige Wohnungen schaffen, während die Stadt selbst 300 Wohnungen bereitstellt. Auch gemeinnützige Wohnbauträger sollen durch Darlehen unterstützt werden, um weitere 300 Wohnungen zu realisieren. Damit könnte sich die Situation für viele Menschen in Luzern erheblich verbessern.
Die Herausforderungen bleiben
Doch die Herausforderungen bleiben nicht aus. Baudirektorin Korintha Bärtsch hat die Dringlichkeit zusätzlicher Maßnahmen betont. Es sind neue Strategien gefragt, um dem steigenden Druck auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. Die aktuelle Situation ist angespannt: Miet- und Immobilienpreise steigen, und insbesondere Familien, ältere Personen sowie sozial benachteiligte Haushalte sind stark betroffen. Ein weiteres Augenmerk liegt auf den Menschen in Ausbildung, für die es oft schwer ist, einen bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Um diese Herausforderungen anzugehen, hat der Stadtrat verschiedene Maßnahmen geplant. Der Vorschlag für ein kommunales Vorkaufsrecht zum Schutz von Wohnraum wurde als Teil der Gegenvorschläge zu zwei abgelehnten Initiativen ins Leben gerufen. Diese Initiativen hatten das Ziel, eine aktive Bodenpolitik zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum zu etablieren. Am 18. Dezember 2025 wird der Große Stadtrat über die Gegenvorschläge beraten – es bleibt spannend!
Insgesamt zeigt sich, dass Luzern auf einem guten Weg ist, um der Wohnungsknappheit entschlossen entgegenzutreten. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die gesteckten Ziele zu erreichen und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu sichern. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation entwickeln wird – und vor allem, wie sich die Pläne konkret umsetzen lassen. Eines ist sicher: Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist hoch und die Stadt muss jetzt die richtigen Schritte einleiten.
