Heute, am 5. Mai 2026, werfen wir einen Blick auf die aktuelle Situation des Datenschutzes im Kanton Luzern. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2025 hat die Datenschutzbeauftragte, Natascha Ofner-Venetz, die erstaunliche Anzahl von 483 neuen Geschäftsfällen bearbeitet. Das sind 24 Prozent mehr als im Vorjahr! Damit hat sich die Zahl auf einen neuen Höchststand katapultiert. Man kann sagen, dass die Digitalisierung die Bühne betritt und die Herausforderungen mit sich bringt. Wenn wir uns die Details ansehen, wird klar, dass die steigende Zahl an IT-Anfragen ein wesentlicher Treiber für diese Entwicklung ist.
Komischerweise bleibt die Zahl der Datenschutzkontrollen jedoch extrem niedrig. Im Jahr 2025 wurde lediglich eine Kontrolle durchgeführt. Das wirft Fragen auf, vor allem wenn man bedenkt, dass die Erledigungsquote bei Anfragen bei 89 Prozent liegt. Das deutet darauf hin, dass die Ressourcen angespannt sind. Ein Schwerpunkt in Ofner-Venetz‘ Arbeit lag auf der Digitalisierung der Verwaltung, der rechtmäßigen und transparenten Bearbeitung von Personendaten sowie der Datensicherheit. Cloud-, KI- und IT-Projekte waren ebenfalls zentrale Themen. Es ist offensichtlich, dass der Kanton Luzern sich in einem Transformationsprozess befindet, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt.
Die Rolle der Datenschutzbeauftragten
Natascha Ofner-Venetz hat seit ihrem Amtsantritt am 1. Mai 2025 viel zu tun. Sie überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch öffentliche Organe, berät Behörden und informiert die Bürger:innen über ihre Rechte. In einer Zeit, in der digitale Dienstleistungen immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist ihre Rolle wichtiger denn je. Die Digitalisierung bringt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch neue Risiken. Die Menschen möchten wissen, wie ihre Daten verarbeitet werden, und da kommt die Datenschutzbeauftragte ins Spiel.
Wenn wir uns die Entwicklungen in anderen Regionen ansehen, stellt sich heraus, dass die Digitalisierung auch international ein heißes Thema ist. Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass im Mai 2023 durchschnittlich 227 OZG-Leistungen (Onlinezugangsgesetz) in den Ländern zur Verfügung standen. Das entspricht einem beeindruckenden Anstieg von 42 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren. Dennoch stagniert der Anteil der Bürger:innen, die Anträge oder Formulare digital an Behörden übermitteln, bei 66 Prozent. In Hessen sind es stolze 81 Prozent, während in Baden-Württemberg nur 54 Prozent den digitalen Weg nutzen. Die Unterschiede sind also bemerkenswert.
Die Herausforderung der digitalen Verwaltung
Trotz der positiven Entwicklungen gibt es bei der Quantität der Onlineverwaltungsleistungen noch Verbesserungspotenzial. Die Mehrheit der kommunalen Onlineangebote wird zwar positiv bewertet, doch die Verknüpfung der Angebote verschiedener Verwaltungsebenen könnte besser sein. Über zwei Jahre nach Auslaufen der Frist des ursprünglichen OZG sind erst 39 Prozent der Leistungen flächendeckend als Onlinedienste bereit. Das zeigt, dass die Umsetzung des EfA-Prinzips (Einer für Alle) noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.
Das Thema Digitalisierung ist also ein zweischneidiges Schwert. Während die Angebote wachsen und die Zufriedenheit mit der Auffindbarkeit und Bedienbarkeit steigert, bleibt der Anteil der Personen mit Verwaltungsanliegen, die Onlineverwaltungsleistungen genutzt haben, gleich. Es bleibt also spannend zu beobachten, wie sich die Dinge entwickeln werden. Eines ist sicher: Die Digitalisierung wird weiterhin eine zentrale Rolle in unserem Alltag spielen – und die Herausforderungen des Datenschutzes werden uns nicht so schnell loslassen.