Inklusion im Fokus: Glarus eröffnet Vernehmlassung zur Selbstbestimmungs- und Teilhabeverordnung
Heute ist der 26. Juni 2026, und während Basel in den letzten Sonnenstrahlen des Tages schimmert, gibt es Neuigkeiten aus dem Kanton Glarus, die uns alle betreffen sollten. Der Regierungsrat hat heute die Vernehmlassung zur Selbstbestimmungs- und Teilhabeverordnung eröffnet. Diese Verordnung hat das ehrgeizige Ziel, die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – kurz SeTeG – zu konkretisieren. Man kann sagen, hier wird ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit gemacht!
Die Frist für die Vernehmlassung endet am 18. September 2026. Bis dahin haben alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Das SeTeG, welches 2025 von der Landsgemeinde verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die ambulante Versorgung für Menschen mit Behinderungen zu stärken. Außerdem wird damit die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Glarus vorangetrieben. Ab dem 1. Januar 2027 wird das Gesetz schrittweise in Kraft treten, und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen sind unerlässlich für eine konkrete Umsetzung.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Verordnung fällt in die Verantwortung des Regierungsrats, der sich nun mit den notwendigen Unterlagen beschäftigt, die auf der Website des Departementes Volkswirtschaft und Inneres veröffentlicht sind. Das ist ein ziemlicher Brocken, den sie da stemmen müssen. Aber wir wissen ja, dass es um viel geht: um die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen, die oft im Schatten stehen.
Diese Entwicklungen sind nicht nur auf kantonaler Ebene von Bedeutung. Im Bundesmaßstab gibt es das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das bis 2023 in vier Reformstufen in Kraft tritt. Auch hier steht die Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Das BTHG hat einige spannende Neuerungen im Gepäck: Zum Beispiel dürfen Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, künftig mehr von ihrem eigenen Einkommen behalten. Ein echter Fortschritt, oder?
Die großen Zusammenhänge
Eine weitere positive Entwicklung ist die Entlastung von Kommunen und Ländern, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen nun teilweise vom Bund übernommen werden. Das BTHG verpflichtet Reha-Träger dazu, frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und Prävention zu ermöglichen, was für viele Menschen von entscheidender Bedeutung sein kann. Zudem wurde ein Bundesprogramm ins Leben gerufen, das innovative Ansätze zur Rehabilitation fördert. Bis 2026 stehen dafür rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Die neuen Regelungen zielen auch darauf ab, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein einziger Reha-Antrag für verschiedene Leistungen bei einem Träger gestellt werden kann. Das spart Zeit und Aufwand – und das ist etwas, was wir alle gebrauchen können!
Das ist alles eine große, komplexe Sache, und das Thema wird uns noch eine Weile beschäftigen. Aber eines ist klar: Die Bemühungen um Inklusion und Teilhabe sind auf einem guten Weg. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich alles entwickeln wird und welche Ideen auf die Vernehmlassung zur Selbstbestimmungs- und Teilhabeverordnung eingehen werden. Wenn das nicht nach Fortschritt riecht!
