Haustierfreundliches Wohnen: Ein verzweifelter Wettlauf um den perfekten Platz in der Schweiz
In der Schweiz ist die Wohnungssuche für Haustierbesitzer ein echtes Abenteuer. Immer weniger Vermieter haben ein Herz für unsere vierbeinigen Freunde. Laut einer aktuellen Untersuchung sind gerade einmal 20% der inserierten Mietwohnungen haustierfreundlich. Das ist ein drastischer Rückgang von 30% im Jahr 2022 auf 21% in diesem Jahr. Besonders krass zeigt sich das in der Westschweiz: Im Kanton Waadt dürfen nur 9% der Wohnungen Haustiere haben, während es in Genf immerhin 10% sind. Im Kanton Zürich sind es 26% und in Bern 28%. Der Kanton Basel-Landschaft schneidet mit 30% am besten ab – was aber immer noch nicht viel ist, wenn man bedenkt, dass fast jeder zweite Haushalt in der Schweiz ein Haustier hat.
Es gibt eine steigende Nachfrage nach tierfreundlichen Wohnungen, aber Vermieter nutzen die Zustimmungspflicht immer selektiver aus. Wenn viele Bewerbungen auf dem Tisch liegen, kann die Tierhaltung zum Nachteil werden, denn sie bringt zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich. Vermieter können die Erlaubnis zur Tierhaltung ablehnen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Tierschützer warnen, dass dies viele Haustierbesitzer unter Druck setzen könnte, sich von ihren geliebten Tieren zu trennen. Die Stiftung für das Tier im Recht fordert daher mehr Spielraum für Tierhalter und eine Überprüfung der aktuellen Praxis.
Die Suche nach einem tierfreundlichen Zuhause
Wer eine Wohnung mit einem Haustier sucht, hat oft eine ganz konkrete Vorstellung. Da gibt es beispielsweise eine Person, die dringend eine 2.5 bis 3.5 Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss für sich und ihre Golden Retriever Hündin sucht. Ein kleines Stück Wiese wäre perfekt. Oder ein Paar, das wegen Eigenbedarf aus seiner Wohnung ausziehen muss und dringend ein neues Zuhause für sich und ihre zwei Shettys sucht. Die Anforderungen sind oft hoch: Eine abgelegene Lage in der Natur, ein Garten oder eine Terrasse, vielleicht sogar ein Hobbyraum. Die Suche kann sich wie ein Wettlauf anfühlen – mit vielen Hürden.
Ein weiteres Beispiel ist die 56-jährige Mieterin, die selbst keine Tiere hat, aber Tiere über alles liebt. Sie sucht ein neues Zuhause im Grünen, idealerweise in einem idyllischen Gebiet zwischen Jura und Elsass. Es ist nicht nur eine Wohnung, die sie braucht, sondern ein Ort, an dem sie die Natur und vielleicht auch die Gesellschaft von Tieren genießen kann.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Erlaubnis zur Tierhaltung hängt in der Schweiz stark vom Mietvertrag ab. Fehlt eine Regelung, ist die Tierhaltung eigentlich erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen für Tiere, die als potenziell störend oder gefährlich gelten. Hierzu gehören beispielsweise Schlangen oder Papageien – die dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Unproblematische Kleintiere wie Hamster oder Kaninchen dürfen ohne Zustimmung gehalten werden, solange sie nicht überhandnehmen und keine Klagen verursachen. Katzen sind eine Art Grauzone: Wenn sie in der Wohnung bleiben, gelten sie oft als unproblematisch. Aber die Frage nach der artgerechten Haltung bleibt bestehen.
Insgesamt ist das Thema Haustiere und Mietwohnungen in der Schweiz ein spannendes, aber auch herausforderndes Feld. Die Suche nach dem perfekten Zuhause für Mensch und Tier wird wohl in den kommenden Jahren weiterhin ein heißes Eisen bleiben. Ob in Basel, Genf oder anderswo – die Herausforderungen sind überall ähnlich, und die Liebe zu unseren Tieren kennt keine Grenzen.
