In Genf brodelt es, und das nicht nur wegen des köstlichen Fondue, das man hier so gerne genießt. Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden – oder besser gesagt, sie haben abgestimmt! Die Vorlage zur Lockerung der Ladenöffnungszeiten hat einen klaren Zuspruch erhalten. Mit 53,17 Prozent der Stimmen, von denen bereits 95 Prozent ausgezählt sind, kann man wohl von einem voraussichtlichen Ja sprechen. Das bedeutet, dass Geschäfte künftig an zwei Sonntagen pro Jahr und am 31. Dezember öffnen dürfen. Und ja, der 31. Dezember wird hier tatsächlich als Sonntag behandelt – das könnte für viele eine willkommene Erleichterung sein!

Die bürgerlichen Parteien haben sich stark dafür eingesetzt, die bestehende Regelung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) zu streichen. Ihr Ziel? Den Detailhandel zu stärken und den Wettbewerb anzukurbeln. Doch die Gewerkschaften schlagen Alarm und warnen vor einem möglichen Abbau des Arbeitnehmerschutzes und schlechteren Arbeitsbedingungen. Das aktuelle Gesetz erlaubt Sonntagsöffnungen nur unter der Bedingung eines GAV – und seit 2017 gibt es keinen neuen GAV mehr. Da hat sich seit Jahren nichts getan, was die Situation für viele Einzelhändler nicht gerade einfacher macht.

Religiöse Symbole im Fokus

Aber es geht nicht nur um die Ladenöffnungszeiten. Die Genfer haben auch über ein Verbot sichtbarer religiöser Symbole in Parlamenten abgestimmt. Diese Regelung wurde 2019 eingeführt und später von der Justiz wieder aufgehoben. Jetzt hat der Grosse Rat beschlossen, eine erneute Einführung zu beschließen. Das löst natürlich ein obligatorisches Referendum aus. Die Befürworter, darunter die SVP, FDP, Mitte und MCG, berufen sich auf die institutionelle Neutralität. Auf der anderen Seite gibt es aber auch viele, die diesen Schritt als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte ansehen.

Die Debatte über Sonntagsarbeit in der Schweiz wird immer hitziger. Die Sonntagsallianz warnt vor sozialen und gesundheitlichen Schäden, die durch fremdbestimmte Sonntagsarbeit entstehen könnten. Ein neues Gesetz könnte die Ladenöffnungszeiten ausweiten und Verkäuferinnen an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr zur Arbeit verpflichten, während aktuell nur vier Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt sind. Der Zürcher Entscheid im November 2023 hat es den Kantonen ermöglicht, bis zu zwölf Verkaufssonntage pro Jahr zu bewilligen. Ein Vorschlag, der während der Corona-Pandemie im Mai 2020 ins Leben gerufen wurde, könnte also bald Realität werden. Und das sorgt für reichlich Gesprächsstoff in den Cafés und Bars der Stadt!

Die Adventszeit hat ihre eigenen Regeln, und in vielen Regionen sind die Geschäfte dann geöffnet. Aber was passiert, wenn die Anzahl der Sonntagsarbeitstage steigt? Gewerkschaften warnen, dass die Lohnsituation für die Verkäuferinnen sich verschlechtern könnte. Die Swiss Retail Federation unterstützt den Vorschlag, während die Gewerkschaften Unia und Syna mit einer Petition gegen die Änderung aktiv werden. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, dass Kantone bis zu acht Sonntagsverkäufe pro Jahr erlauben können, sofern ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag besteht. Doch ob das wirklich die Lösung ist, bleibt fraglich.

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