In einer wegweisenden Entscheidung für den Justizvollzug im Kanton Graubünden wird Céline Aubry ab dem 1. August 2026 die Leitung des Amts für Justizvollzug übernehmen. Die 48-jährige Flimserin tritt damit die Nachfolge von Mathias Fässler an, der nach 13 Jahren in den Ruhestand geht. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung und Ausbildung bringt Aubry frischen Wind in die Institution, die für die Vollziehung strafrechtlicher Sanktionen sowie für Bewährungshilfe und soziale Betreuung zuständig ist.

Céline Aubry hat internationale Beziehungen an der Universität Genf studiert und sich mit einem CAS im Strafprozessrecht an der Universität St. Gallen weitergebildet. Ihre berufliche Laufbahn ist beeindruckend: Als ehemalige Leiterin der Unternehmensentwicklung an der Uniklinik Balgrist und als Offizierin beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat sie bereits in verschiedenen verantwortungsvollen Positionen gearbeitet. Aktuell ist sie Senior Projektleiterin im Bereich Sicherheit und Justiz bei der CSP AG in Zürich. Diese Erfahrungen werden ihr helfen, ein Team von rund 220 Mitarbeitenden an drei Standorten effektiv zu leiten.

Aufgaben und Verantwortungsbereiche

Das Amt für Justizvollzug Graubünden hat eine Vielzahl an Aufgaben. Es vollzieht nicht nur Untersuchungs-, Sicherheits- und Auslieferungshaft, sondern kümmert sich auch um die sozialen Belange der Inhaftierten. Hierzu gehört die Unterstützung während des Strafverfahrens und des Strafvollzugs. Das Ziel ist es, die Rückfallquote zu minimieren und eine erfolgreiche Reintegration der Straffälligen in die Gesellschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, arbeiten verschiedene Berufsgattungen interdisziplinär zusammen.

Die Untereinheit HR/Buchhaltung unterstützt den Amtsleiter bei administrativen Belangen und sorgt für einen reibungslosen Kommunikationsfluss. Verantwortlichkeiten in dieser Abteilung umfassen unter anderem die Buchhaltung, die Erstellung von Budgets sowie die Koordination mit den Sektoren Freiheitsstrafen, Massnahmen und Bewährungshilfe (FMB). Auch die Verwaltung der Ersatzfreiheitsstrafen und die Koordination der gemeinnützigen Arbeit fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, um die Privatsphäre der Inhaftierten zu wahren.

Rehabilitation und Resozialisierung

Im Kontext der Rehabilitierung von Straffälligen ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu betrachten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich Neuerungen beschlossen, die darauf abzielen, die Resozialisierung von Verurteilten zu fördern. Dazu gehören unter anderem die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe sowie die Möglichkeit für Betroffene, ihre Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten oder in Raten zu zahlen. Diese Maßnahmen sollen helfen, den Betroffenen Alternativen aufzuzeigen und ihnen den Weg zurück in die Gesellschaft zu erleichtern.

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Die Herausforderungen, die vor Céline Aubry liegen, sind vielschichtig. Mit einem starken Team und einer klaren Vision wird sie jedoch dazu beitragen können, das Amt für Justizvollzug Graubünden zukunftsorientiert zu führen und die sozialen Belange der Inhaftierten in den Mittelpunkt zu rücken. In einer Zeit, in der die öffentliche Sicherheit und die Minimierung von Rückfallrisiken von zentraler Bedeutung sind, ist die Arbeit des Amts für Justizvollzug unverzichtbar.

Für weiterführende Informationen über die Organisation des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe in Graubünden können Sie [hier](https://www.fr.ch/de/sjsd/jvbha/organisation-des-amts-fuer-justizvollzug-und-bewaehrungshilfe-jvbha) nachlesen.