Im Kanton Bern brodelt es in der Debatte um die geplanten Standplätze für Fahrende. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat die Notwendigkeit erkannt, Klarheit über den Standplatz in Muri zu schaffen. Angesichts von Verzögerungen und absehbaren Mehrkosten, die das Projekt inzwischen infrage stellen, wird nun ein umfassender Bericht gefordert. Dieser soll die finanziellen und zeitlichen Folgen eines Festhaltens am Projekt aufzeigen und wird nach der öffentlichen Auflage der kantonalen Überbauungsordnung vorgelegt. Die Direktion für Inneres und Justiz hat sich verpflichtet, den Bericht spätestens in der Frühlingssession 2027 vorzulegen.
Die GPK äußert zudem Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden Kostenüberschreitung von mindestens 800.000 Franken, was einen Zusatzkredit erforderlich machen könnte. In der Zwischenzeit sind die Standplätze in Erlach und Herzogenbuchsee bereits in Betrieb, während das Projekt in Muri nach wie vor in der Planungsphase steckt. Diese Unsicherheiten werfen Fragen auf, ob das Vorhaben in seiner aktuellen Form weiterverfolgt werden sollte.
Die Pläne für neue Standorte
Der Kanton Bern hat ehrgeizige Pläne, in den nächsten zwei Jahren insgesamt vier definitive Stand- und Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende einzurichten. Die geplanten Standorte sind Erlach, Muri bei Bern, Matten bei Interlaken und der Oberaargau. Insgesamt wurden 4500 mögliche Grundstücke von Bund, Kanton, Gemeinden und Privaten evaluiert, um geeignete Flächen zu finden. Mike Gerzner, Präsident der Bewegung Schweizer Reisende, hat seine Zufriedenheit über die Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern zum Ausdruck gebracht.
Die Herausforderung, geeignete Standorte zu finden, ist nicht zu unterschätzen. Boden ist in der Schweiz rar, und oft ist das Misstrauen gegenüber Fahrenden spürbar. Dennoch ist der Kanton Bern bestrebt, der Situation gerecht zu werden. In Erlach beispielsweise wird ein Parkplatz als Winterquartier für Fahrende genutzt, während in Muri bei Bern ein ganzjährig nutzbarer Platz in Planung ist. Der Kanton hat bereits 2014 nach Protesten auf der Berner Allmend für mehr Stand- und Durchgangsplätze verschiedene provisorische Plätze eröffnet.
Ein Blick in die Vergangenheit und die Zukunft
Die Anerkennung der Fahrenden als Minderheit durch den Bund im Jahr 1998 und das Urteil des Bundesgerichts von 2003, welches ihr Recht auf angemessene Halteplätze bestätigte, sind wichtige Meilensteine in der Geschichte der Fahrenden in der Schweiz. Die neuen Standplätze sollen bestehende Angebote in Thun-Allmendingen, Jegenstorf, Biel und Bern ergänzen, und die Gemeinden werden für den kostendeckenden Betrieb der Plätze verantwortlich sein.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Pläne des Kantons Bern weiterentwickeln werden. Die GPK hat klar gemacht, dass sie die Entwicklungen genau beobachten wird, und die kommenden Berichte könnten entscheidend für die Zukunft der Fahrenden im Kanton sein. In einer Zeit, in der die Gesellschaft immer mehr Wert auf Integration und Akzeptanz legt, sind die Herausforderungen, die sich aus der Suche nach geeigneten Standorten ergeben, sowohl gesellschaftlicher als auch politischer Natur.