In Freiburg, da gibt es gerade einen Aufreger, der selbst die besonnensten Bürger aufhorchen lässt. Eine 15-Jährige wurde von der Freiburger Kantonalbank aufgefordert, einen Basisvertrag zu unterschreiben, ohne dass ihre Eltern auch nur einen Hauch davon mitbekommen haben. Die Mutter, eine Anwältin, hat das Vorgehen der Bank auf die rechtlichen Probleme hingewiesen. Denn nach dem Zivilrecht ist es klar: Verträge mit Minderjährigen benötigen die Zustimmung der Eltern. Das ist nicht einfach ein schöner Brauch, sondern eine rechtliche Notwendigkeit!

Vor kurzem bekam die Tochter einen Brief von der Bank, in dem sie aufgefordert wurde, innerhalb von 30 Tagen persönlich zu erscheinen, um den Vertrag zu unterzeichnen. Andernfalls drohte die Sperrung des Kontos. Das hat natürlich das Fass zum Überlaufen gebracht. Die Mutter kritisierte den manipulativen Ton des Schreibens und die direkte Kontaktaufnahme mit ihrer Tochter, während sie selbst außen vor gelassen wurde. Ganz ehrlich, da kann man schon ins Grübeln kommen – wie weit darf eine Bank gehen?

Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen

Um das Ganze besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen. Minderjährige haben, zumindest nach deutschem Recht, nur unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, rechtswirksame Verträge abzuschließen. Der sogenannte Taschengeldparagraph erlaubt es ihnen, kleinere Geschäfte mit eigenem Geld ohne elterliche Zustimmung abzuwickeln. Aber hier ist der Knackpunkt: Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig, und auch zwischen sieben und 18 Jahren ist die Geschäftsfähigkeit beschränkt. Eltern haben das letzte Wort, können Verträge genehmigen oder ablehnen. Ein Vertrag ohne elterliche Zustimmung bleibt schwebend unwirksam, bis die Eltern ihr Okay geben.

Das bedeutet, dass Verkäufer und Dienstleister oft auf die Zustimmung der Eltern warten müssen, bevor sie einen Vertrag mit einem Minderjährigen als gültig betrachten. In einer Zeit, in der die Digitalisierung das Leben bestimmt, wird das Ganze noch komplizierter. Kinder können online mit einem Klick Verträge abschließen, oft ohne dass die Eltern überhaupt etwas davon mitbekommen. Das lässt einen schon etwas unruhig werden, oder? Anbieter überprüfen Altersangaben oft nicht ausreichend. Das geht von Abonnements für Streaming-Dienste bis hin zu In-App-Käufen in Spielen – da kann schnell ein finanzielles Chaos entstehen!

Die Rolle der Finanzmarktaufsicht

Im Fall der Freiburger Kantonalbank hat die Finanzmarktaufsicht Finma bereits angekündigt, dass sie bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Zivilrecht prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen könnte. Und die Bankenvereinigung hat ebenfalls die Illegalität des Vorgehens bestätigt. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Banken und Finanzinstitute sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss einfach klar sein, bevor es zu einer Bankbeziehung kommt.

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Die Mutter der betroffenen Jugendlichen denkt sogar darüber nach, das Konto ihrer Tochter zu schließen und zu einer anderen Bank zu wechseln. Das ist verständlich, denn Vertrauen ist in solchen Angelegenheiten das A und O. Eine Bank sollte sich in der Verantwortung sehen, nicht nur ihre eigenen Interessen zu wahren, sondern auch die ihrer jüngeren Kunden und deren Familien. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Bank aus diesem Vorfall lernt.