Appenzeller Raumplanung im Wandel: Zwischen Tradition und Zukunft
Die Appenzeller Kantone stehen vor einer spannenden, aber auch herausfordernden Zeit. Ende September 2023 hat der National- und Ständerat die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes verabschiedet, und die beiden Appenzeller Kantone, Innerrhoden und Ausserrhoden, haben sich zusammengetan, um die neuen Vorgaben gemeinsam umzusetzen. Das klingt nach einer soliden Basis für die Zukunft, nicht wahr? Umso mehr, als dass die Schwerpunkte der Revision auf der Stabilisierung von Gebäuden und versiegelten Flächen liegen, sowie der Einführung einer Abbruchprämie. Mit dieser Prämie könnte man den Abriss alter, nicht mehr benötigter Gebäude fördern und gleichzeitig den Raum für Neues schaffen.
Ein zentraler Punkt ist, dass die Kantone mehr Handlungsspielraum im Bereich „Bauen ausserhalb Bauzone“ erhalten. Das ist besonders wichtig, denn die Zahl der Gebäude und versiegelten Flächen darf insgesamt nicht weiter zunehmen. Hier müssen die Appenzeller nun genau aufpassen! Die Entwicklung der Gebäude ausserhalb der Bauzonen wird streng überwacht, und langfristig darf die Zahl der Gebäude nur um maximal 2 Prozent steigen. Das klingt nach einer echten Herausforderung, besonders in einer Region, die für ihre wunderbare Landschaft bekannt ist.
Ein nachhaltiger Ansatz
Die Appenzeller verfolgen bereits seit Jahren eine zurückhaltende Bewilligungspraxis, was Neubauten und Bodenversiegelungen angeht. Das zeigt sich auch in der bisherigen Auswertung: Das Wachstum in beiden Kantonen bleibt deutlich unter dem zulässigen Schwellenwert von zwei Prozent. Irgendwie beeindruckend, wenn man bedenkt, wie viele Regionen mit dem Wachstum kämpfen. Doch Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden bleiben ihrer Linie treu – sie möchten den Entwicklungsspielraum langfristig erhalten.
Ein Stabilisierungskonzept wird jetzt erarbeitet und die entsprechenden Maßnahmen im kantonalen Richtplan verankert. Die Arbeiten daran sind bereits angelaufen und werden eng koordiniert. Es bleibt spannend, wie sich die beiden Kantone auf diesem Weg weiterentwickeln werden. Die Grundlagen für die bundesrechtlich vorgesehene Abbruchprämie werden ebenfalls gemeinsam erarbeitet. Hier könnte es bald weitere Informationen geben.
Finanzielle Aspekte der Abbruchprämie
Ein interessanter Punkt, den Olivier Feller, der Waadtländer Freisinnige, angesprochen hat, sind die Kosten der Abbruchprämien. Schätzungen zufolge könnten diese zwischen 20 und 65 Millionen Franken jährlich für die nächsten zehn Jahre liegen. Das klingt nach einer ordentlichen Summe, die der Bund jährlich zwischen 4 und 20 Millionen Franken übernehmen müsste. Und das alles, um die Eigentümer bei den Abbruchkosten zu unterstützen, die natürlich auch die Kosten für Abbruchbewilligungen und Baustelleneinrichtungen umfassen. Aber – und das ist wichtig zu wissen – Kosten für die Entsorgung von Altlasten oder Spezialabfällen sind nicht abgedeckt. Hier müssen die Eigentümer dann selbst in die Tasche greifen.
Das revidierte Raumplanungsgesetz wurde als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative verabschiedet, die Initianten haben ihr Begehren schließlich zurückgezogen. Man könnte sagen, dass die Appenzeller Kantone mit diesem Schritt ein Zeichen setzen – für ein durchdachtes und nachhaltiges Bauen in einer Region, die für ihre atemberaubende Natur bekannt ist. Ein spannendes Kapitel in der Geschichte der Appenzeller Raumplanung hat begonnen, und man kann nur hoffen, dass die Balance zwischen Wachstum und Erhalt der wunderschöne Landschaft gelingt.
