Die Schulzeit ist für viele Kinder und Jugendliche prägend. In Appenzell Ausserrhoden wird diese Zeit nun durch einige bedeutende Veränderungen im schulärztlichen Dienst bereichert. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird eine umfassende, kostenlose Untersuchung für alle Lernenden am Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen angeboten. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, da etwa die Hälfte der Gemeinden in der Region keinen Schularzt mehr hat. Ein echtes Dilemma, wenn Eltern selbst Untersuchungen vor dem Schuleintritt organisieren müssen – das kann schon mal stressig werden!
Die Gesundheitsdirektion unter Yves Noël Balmer hat reagiert. Die neuen Eintrittsuntersuchungen für die 1. Klassen starten im Februar 2027, während die Austrittsuntersuchungen für die 2. Oberstufenklassen folgen werden. Die Idee dahinter? Eine langfristige Sicherstellung der schulärztlichen Versorgung und eine Standardisierung der Untersuchungen. Man möchte schließlich sicherstellen, dass alle Schüler die gleiche Qualität der medizinischen Versorgung erhalten. Das Ostschweizer Kinderspital ist bereits für die Kantonsschule am Burggraben zuständig und wird nun auch die beiden neuen Gruppen unterstützen.
Ein Blick auf die Untersuchungen
Doch was genau erwartet die Kinder bei diesen Untersuchungen? Sie umfassen eine Überprüfung der Grob- und Feinmotorik, der Wirbelsäule und der Beine. Besonders für Jugendliche werden auch Stressfaktoren in den Blick genommen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass hier keine Behandlungen oder Impfungen durchgeführt werden. Eltern haben die Hoheit, über die nächsten Schritte nach der Untersuchung zu entscheiden. Das ist ein bisschen wie bei einem Restaurantbesuch – die Vorspeise wird serviert, aber das Hauptgericht wählt man dann selbst.
Die Gemeinden bleiben dabei weiterhin verantwortlich für die Organisation des Transports nach St. Gallen. Eine Herausforderung, die einige Gemeinden vor zusätzliche Aufgaben stellt – immerhin wollen sie sicherstellen, dass jeder Schüler Zugang zu dieser wichtigen Untersuchung hat.
Die Rolle der Gesundheitsberufe
Wie sieht es aber mit der Dokumentation und der Vertraulichkeit aus? Laut den Vorgaben müssen Gesundheitsberufe für jede Patientin und jeden Patienten eine Dokumentation anlegen und diese laufend aktualisieren. Das umfasst alles von den Untersuchungen über Diagnosen bis hin zu Therapien. Und das Wichtigste? Die Schweigepflicht bleibt gewahrt. Gesundheitsberufe müssen Stillschweigen über vertrauliche Informationen wahren, es sei denn, sie haben die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen. Das gibt Eltern und Schülern ein gewisses Maß an Sicherheit, dass ihre Gesundheitsdaten in guten Händen sind.
Um die Gesundheit in Schulen zu fördern, wird der Kanton auch weiterhin dafür sorgen, dass Lehrkräfte in der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention geschult werden. Das Ziel ist klar: Prävention ist besser als Heilung! Schulen müssen zudem einen Schularzt benennen, der bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützt. Da bleibt die freie Arztwahl ein wichtiges Gut, das es zu wahren gilt.
In einer Zeit, in der übertragbare Krankheiten immer wieder ein Thema sind, müssen Schulen und Institutionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko auch Maßnahmen zur Verhütung ergreifen. Hierbei gilt das Epidemiengesetz, und die Behörden sind in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Man möchte ja nicht, dass ein Virus durch die Klassen schwappt wie ein ungebetener Gast auf einer Feier.
Die bevorstehenden Änderungen im schulärztlichen Dienst in Appenzell Ausserrhoden sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche zu verbessern und eine neue Ära der schulärztlichen Betreuung einzuleiten. Vielleicht wird es bald ganz normal sein, beim Schularzt einen Besuch abzustatten, ohne dass sich dabei die Eltern den Kopf zerbrechen müssen. Und das ist doch ein Grund zur Freude!