Der lange Weg zur Emanzipation: Basels Frauen erkämpfen das Stimmrecht
Am 26. Juni 1966 war ein bedeutendes Datum in der Geschichte des Kantons Basel-Stadt. An diesem Tag erlangten die Frauen das Stimmrecht – ein Schritt, der nicht nur für die Frauen selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung war. Vor diesem historischen Moment war das Frauenwahlrecht in der Schweiz ein heiß umstrittenes Thema. Eine Volksabstimmung am 1. Februar 1959 ergab, dass 66,9% der Bevölkerung gegen das Frauenwahlrecht waren. Die Frauenbewegung, die nach dem Zweiten Weltkrieg erst richtig an Fahrt aufnahm, kämpfte unermüdlich weiter und verlagerte den Kampf auf die kantonale Ebene, um verfassungsrechtliche Hürden zu umgehen.
Es ist fast unvorstellbar, dass 1950 nur acht europäische Länder, darunter die Schweiz, noch ohne Frauenwahlrecht waren, während viele Nachbarstaaten ihren Frauen bereits nach dem Ersten Weltkrieg das Wählen ermöglicht hatten. Die Schweizer Frauenbewegung wurde durch die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 zusätzlich motiviert. In den Jahren zwischen 1953 und 1957 gab es in sechs Kantonen Abstimmungen zum Frauenwahlrecht, doch nur in Basel-Stadt wurde es letztendlich eingeführt. Der Weg war steinig, aber die Entschlossenheit, das Wahlrecht zu erkämpfen, war ungebrochen.
Der lange Weg zur Gleichberechtigung
Der Marsch zur Gleichstellung war geprägt von Rückschlägen und Herausforderungen. Im März 1960 erhielten Frauen in den Kantonen Genf, Neuenburg und Waadt das Stimmrecht, während die Frauen in anderen Teilen der Schweiz weiterhin warten mussten. Am 7. Februar 1971, also fünf Jahre nach der Einführung in Basel-Stadt, wurde das Frauenwahlrecht schließlich auf Bundesebene mit einer Zustimmung von 65,7% beschlossen. Allerdings hatte nicht jeder Kanton Freude daran: Acht Kantone lehnten ab. Das war ein klarer Hinweis darauf, wie unterschiedlich das Bewusstsein für Gleichberechtigung in der Schweiz war.
Die Hintergründe für diesen langen Kampf reichen weit zurück. Bereits 1868 forderten Zürcherinnen während einer kantonalen Verfassungsrevision das Frauenstimmrecht. Der Schweizerische Arbeiterinnenverband forderte 1893 offiziell das Frauenwahlrecht. Über die Jahre hinweg mobilisierten Frauenverbände Druck auf den Bundesrat, um die Bevölkerung zu überzeugen. Der Weg war steinig, und die Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren führte zu einem Rückgang der Forderungen nach politischer Gleichstellung. Auch zwischen 1946 und 1951 lehnten mehrere Kantone die Einführung des Wahlrechts ab. Ein Rückschlag nach dem anderen.
Ein Wendepunkt in der Geschichte
Der Weg zur Gleichstellung war nicht nur ein Kampf um das Wahlrecht, sondern auch ein symbolischer Akt der Emanzipation. Am 7. Februar 1971, nach über 100 Jahren Kampf, durften die Schweizer Frauen endlich wählen und abstimmen. Damit wurde Artikel 74 der Bundesverfassung angepasst, was den Frauen den Zugang zum Bundesparlament ermöglichte. In der Wintersession 1971 wurden die ersten Parlamentarierinnen im Bundesparlament begrüßt – ein historischer Moment, der eine neue Ära einläutete.
Die Errungenschaften der Frauenbewegung dürfen nicht vergessen werden. Sie sind ein Zeugnis für den unermüdlichen Einsatz, den viele Frauen über Generationen hinweg geleistet haben, um Gleichheit und Gerechtigkeit zu erreichen. Heute, am 25. Juni 2026, blicken wir auf diese Geschichten zurück und erkennen, wie wichtig es ist, die historische Entwicklung zu würdigen und die Stimmen der Frauen weiterhin zu fördern und zu unterstützen. Denn der Kampf um Gleichberechtigung ist noch lange nicht vorbei!
