In einer entscheidenden Sitzung hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in Neuenburg die Beschwerden gegen Berichterstattungen des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) sowie von Radio Télévision Suisse (RTS) abgewiesen. Der Fokus lag auf der Reportage „Mon juge est-il partisan?“, die den Einfluss von politischen Parteien auf Richter thematisiert. Eine Beschwerde eines Bundesverwaltungsrichters wurde aufgrund von Vorwürfen über eine falsche Darstellung und mangelnde Anhörung zurückgewiesen, da die UBI entschied, dass die Sendung dem Publikum die Möglichkeit zur eigenen Meinungsbildung gab.

Ein weiterer Punkt war die Beschwerde gegen die Nichtveröffentlichung eines Kommentars, die ebenfalls nicht angenommen wurde. Die UBI stellte fest, dass es angemessene Gründe für die Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit gab. Die UBI, unter der Leitung von Mascha Santschi Kallay, überwacht die Einhaltung des Radio- und Fernsehrechts und prüft die Rechtmäßigkeit von Medienberichterstattungen.