Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 4. November 2025 eine wichtige Stellungnahme zur Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und weiteren Gesetzen verabschiedet. Diese Revision des Sachwalterrechts nimmt die seit 2011 gesammelten praktischen Erfahrungen in die Überarbeitung auf und berücksichtigt zudem Anpassungen, die zur Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig sind.

Die zweite Lesung der Vorlage ist im Landtag für Dezember 2025 angesetzt und könnte damit bedeutende Änderungen für das Sachwalterrechtsystem im Fürstentum bringen.